Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
Vorlagentyp: OF CDU GRÜNE
Begründung
Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg I. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und II. zur Verminderung der Geschwindigkeit
- vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße 47a und 49 eine Wartelinie anzupringen und 2. zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil des Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße 47a und
- Hier gilt jedoch rechts-vor-links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen.
Inhalt
Antrag vom 24.05.2014, OF 835/5
Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg I. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und II. zur Verminderung der Geschwindigkeit
- vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße 47a und 49 eine Wartelinie anzupringen und
- zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil des Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße 47a und
- Hier gilt jedoch rechts-vor-links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
31
OBR 5
TO I, TOP 22
Anregung an den Magistrat OM 3218 2014 Die Vorlage OF 835/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle