(Schul-) Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST
1187
Betreff: (Schul-) Radweg
von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach Die Vorplanung für den Radweg von
Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach wurde 2004 beschlossen. Der erste
Bauabschnitt, für welchen Baurecht vorlag, wurde in den Jahren 2009/2010
realisiert. Um Baurecht für die weitere Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach
nach Nieder-Eschbach zu erlangen, ist u. a. wegen des erforderlichen
Grunderwerbs ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Als dafür zuständige
Behörde hatte das RP Darmstadt im Jahr 2014 Nachbesserungen zu den vorgelegten
naturschutzrechtlichen Untersuchungen gefordert. Unter anderem wurden weitere
faunistische Untersuchungen gefordert. Für diese Untersuchungen mussten diverse
Tierarten über einen Zeitraum von 12 Monaten kartiert werden. Der
Untersuchungsbericht zu diesen Kartierungen wurde Ende 2015 abgeschlossen.
Ergebnis dieser Felduntersuchung war, dass zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für
geschützte Tierarten notwendig werden. Es ist geplant, die
Planfeststellungsunterlagen mit den eingearbeiteten zusätzlichen
Ausgleichsmaßnahmen im September 2016 wieder beim RP einzureichen, damit dort
das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Nach Vorliegen des
Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungsplanung fertiggestellt und
anschließend eine Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben
sowie ein GFVG-Antrag gestellt. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um
Verständnis dafür, dass ein Zeitrahmen für die Realisierung des fehlenden
Abschnittes in Anbetracht der noch ausstehenden, zuvor genannten Planungs- und
Verfahrensschritte leider noch nicht verbindlich angegeben und die Maßnahme
voraussichtlich frühestens ab 2018 umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2016, OM 154