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Einrichtung von Tempo 30 in der Huswertstraße zwischen der Straße "Am Dachsberg" und dem Beginn der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1175

Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Huswertstraße zwischen der Straße "Am Dachsberg" und dem Beginn der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Gemäß § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Nachdem in dem genannten Streckenabschnitt bislang keine Unfälle durch die Landespolizei erfasst wurden, ist die zur Anordnung von Tempo-30 erforderliche besondere Gefahrenlage nicht gegeben.