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Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1169

Betreff: Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage Angesichts der aktuellen Diskussionen (u.a. im Zusammenhang mit dem Radentscheid) über notwendige Standards für Radverkehrsanlagen haben sich neue Fragestellungen ergeben. So werden Vorgaben aus geltenden Richtlinien und Regelwerken (u.a. der ERA 2010) auch in der Fachwelt in Frage gestellt. Dies betrifft insbesondere die notwendigen Breiten, die Überholabstände, die bauliche Trennung und den Schutz vor illegalem Beparken von Radverkehrsanlagen. Vor diesem Hintergrund muss die ursprüngliche Planungsvariante mit einem Schutzstreifen in der Obermainlage noch einmal überprüft werden. Damit einher geht ein grundsätzliches Überdenken hinsichtlich der gegenwärtigen Parkordnung sowie der Anzahl der Fahrspuren. Aufgrund des neuen Anforderungsprofils an die Planung wird der Magistrat in den kommenden Wochen zunächst an einigen Straßenabschnitten Verkehrsversuche mit Markierungen und baulichen Elementen starten. Die Ergebnisse werden in die weiteren Planungen zur Obermainanlage, bzw. des Anlagenrings, einfließen. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass die Abstimmungsprozesse zur Obermainanlage im 3. Quartal 2019 abgeschlossen sein werden.