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Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün- und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zum Schutz der heimischen Fauna und Flora werden öffentliche Grünanlagen mit wenigen Ausnahmen (z. B. ausgewiesene Schulwege durch Grünanlagen) grundsätzlich nicht beleuchtet. Die Grünanlage Lauterbacher Straße ist nicht als Schulweg ausgewiesen. Den Kindern, Anwohnerinnen und Anwohnern stehen die beleuchteten Gehwege entlang der Lauterbacher und der Birsteiner Straße zur Verfügung. Hierüber erfolgt auch die Haupterschließung zu den Wohngebäuden der Lauterbacher Straße 5 bis 29 und Birsteiner Straße 88 bis 100. Da hier keine Belange der unbedingten Verkehrssicherheit betroffen sind, sieht der Magistrat davon ab, die Anregung des OBR umzusetzen.