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Zukunft des Rebstockbades

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1167 Betreff: Zukunft des Rebstockbades Vorläufige Stellungnahme: Für das Rebstockbad besteht auf Grund des Alters des Gebäudes und des baulichen Zustandes Handlungsbedarf zur grundsätzlichen Klärung des weiteren Vorgehens. Ausgehend von der Beschlusslage des Aufsichtsrates der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) wurde eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort Rebstockbad erstellt. In der Machbarkeitsstudie für den Standort Rebstockbad werden 9 verschiedene Varianten betrachtet. Diese reichen von Varianten der Sanierung des bestehenden Rebstockbades, bis zu Neubauvarianten mit unterschiedlichen Angebotsbereichen, vom reinen Sportbad bis hin zum attraktiven Erlebnisbad. Weiterhin erfolgt eine Prüfung der Zusatzoptionen Schwimmsportzentrum und Büroflächen für die Verwaltung der BBF. Optional werden die Angebotsergänzungen Medizinisches Kompetenzzentrum und Hotel durch private Investoren als Möglichkeit zur Stärkung des Standortes und des "Neuen Rebstockbades" untersucht. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 10.04.2017 wurde Vertretern des Ortsbeirates 2 die Machbarkeitsstudie für den Standort Rebstockbad sowie der aktuelle Projektstand vorgestellt und gemeinsam beraten. Das "Neue Rebstockbad" ist als Bad der BäderBetriebe Frankfurt GmbH vorgesehen, eine Privatisierung oder ein PPP-Projekt sind nicht angedacht. Alle Varianten der Machbarkeitsstudie beziehen sich auf den jetzigen Standort Rebstockbad. Optional sind geringfügige Grundstücksanpassungen, ohne Auswirkungen auf den Rebstockpark angedacht. Nach Festlegung der zukünftigen Konzeption des "Neuen Rebstockbades" ist bis zum Beginn baulicher Maßnahmen mit einem Zeitraum von ca. 1 - 1,5 Jahren zu rechnen. Die nachfolgend erforderliche Schließungszeit bis zur Eröffnung des "Neuen Rebstockbades" wird mit ca. 3 Jahren prognostiziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2017, V 378

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