Zukunft des Rebstockbades
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST
1167
Betreff: Zukunft des
Rebstockbades Vorläufige Stellungnahme:
Für das Rebstockbad besteht auf Grund des Alters des
Gebäudes und des baulichen Zustandes Handlungsbedarf zur grundsätzlichen
Klärung des weiteren Vorgehens. Ausgehend von der Beschlusslage des
Aufsichtsrates der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) wurde eine
Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten für den Standort
Rebstockbad erstellt. In der Machbarkeitsstudie für den Standort
Rebstockbad werden 9 verschiedene Varianten betrachtet. Diese reichen von
Varianten der Sanierung des bestehenden Rebstockbades, bis zu Neubauvarianten
mit unterschiedlichen Angebotsbereichen, vom reinen Sportbad bis hin zum
attraktiven Erlebnisbad. Weiterhin erfolgt eine Prüfung der Zusatzoptionen
Schwimmsportzentrum und Büroflächen für die Verwaltung der BBF. Optional werden
die Angebotsergänzungen Medizinisches Kompetenzzentrum und Hotel durch private
Investoren als Möglichkeit zur Stärkung des Standortes und des "Neuen
Rebstockbades" untersucht. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
10.04.2017 wurde Vertretern des Ortsbeirates 2 die Machbarkeitsstudie für den
Standort Rebstockbad sowie der aktuelle Projektstand vorgestellt und gemeinsam
beraten. Das "Neue Rebstockbad" ist als Bad
der BäderBetriebe Frankfurt GmbH vorgesehen, eine Privatisierung oder ein
PPP-Projekt sind nicht angedacht. Alle Varianten der Machbarkeitsstudie beziehen sich
auf den jetzigen Standort Rebstockbad. Optional sind geringfügige
Grundstücksanpassungen, ohne Auswirkungen auf den Rebstockpark angedacht.
Nach Festlegung der zukünftigen Konzeption des
"Neuen Rebstockbades" ist bis zum Beginn baulicher Maßnahmen mit einem Zeitraum
von ca. 1 - 1,5 Jahren zu rechnen. Die nachfolgend erforderliche
Schließungszeit bis zur Eröffnung des "Neuen Rebstockbades" wird mit ca. 3
Jahren prognostiziert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.03.2017, V 378