Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirats, die Wohngebäude entlang der Straße Schwanheimer Ufer vor Verkehrslärm zu schützen, ist berechtigt. Die vom Magistrat erstellte schalltechnische Untersuchung belegt, dass am Schwanheimer Ufer eine sehr hohe Belastung durch Verkehrslärm gegeben ist. Bei den am stärksten belasteten Gebäuden werden tagsüber Fassadenpegel von über 70 dB A erreicht. Im empfindlicheren Nachtzeitraum liegen die Pegel größtenteils oberhalb von 60 dB A. Zum Schutz der Gesundheit sind damit lärmmindernde Maßnahmen angezeigt, diese müssen sowohl für die Tag-, als auch für die Nachtstunden gelten. Denkbar wäre der Bau einer Lärmschutzwand oder die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Einführung eines Tempolimits von 50 km/h zum Schutz der Anwohner:innen vor Lärm bietet sich als schnell und kostengünstig umsetzbare Maßnahme an. Zudem ist Tempo 50 km/h im Stadtgebiet in Bereichen mit angrenzender Wohnbebauung üblich. Der Magistrat wird die Maßnahme umsetzen. Derzeit wird die Anordnung von Tempo 50 mit dem Zusatz "Lärmschutz" ganztags für beide Fahrtrichtungen vorbereitet. Der Ausführungszeitpunkt kann noch nicht genannt werden, da zur Umstellung der Lichtsignalanlagen noch Abstimmungen erforderlich sind. Dem Bau einer Lärmschutzwand stehen die hohen Kosten entgegen. Ohne Detailplanung können die Kosten nur grob geschätzt werden. Die Länge und Höhe der Lärmschutzwand, die Flächeninanspruchnahme sowie der Aufwand für die Planung und das Genehmigungsverfahren bestimmen die Kosten. Zur groben Orientierung können für eine Lärmschutzwand bei 4 Meter Höhe 2.500 € pro Meter plus Planungskosten angenommen werden. Bei der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen ca. 450 Meter langen Lärmschutzwand wären daher Kosten von weit über einer Million Euro zu erwarten. In Zeiten knapper Haushaltsmittel kann die Realisierung einer Lärmschutzwand nicht in Aussicht gestellt werden. Die regelmäßige Überwachung des Tempolimits ist notwendig, nur so wird es zu einer Absenkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit kommen. Im Bereich des Schwanheimer Ufers wurden in den letzten Jahren mehrere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Zum Beispiel haben in den Monaten November und Dezember 2022 von 12.457 erfassten Fahrzeugen 2.400 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten. Die Übertretungsquote lag bei 19 %. Im Jahr 2023 wurden 13 Kontrollen durchgeführt, die durchschnittliche Übertretungsquote lag bei 15 %. Die Messungen werden fortgesetzt.