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Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der einstige Betreiber der inzwischen zurückgebauten Baustelleneinrichtung ist insolvent. Nun obliegt es dem Nachfolgeinvestor, die Fahrbahn instand zu setzen und den ursprünglichen Zustand herzustellen. Es müssen noch Oberflächenkratzer und Einstempelungen beseitigt werden. Auch vor der Baustellensituation war in der Straße Katharinenpforte allerdings kein Schutzstreifen markiert. Es war lediglich am südlichen Beginn eine Fahrradpforte eingerichtet, die mittels einer Sperrfläche und zusätzlich durch eine Verkehrsinsel von der Fahrbahn abgetrennt war. Ein Schutzstreifen könnte auch ohnehin nicht baulich gesichert werden, da es Verkehrsteilnehmenden möglich sein muss, diesen zu überfahren. Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass der Bereich auch aktuell in einem verkehrssicheren Zustand ist.

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