Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen.
Begründung
Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeil-umfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme