Fragen zum Stoffaustritt im Industriepark Höchst am 30.05.2014
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST
1146
Betreff: Fragen zum
Stoffaustritt im Industriepark Höchst am 30.05.2014 Zu Frage 1: Die Abteilung Umweltschutz des Standortbetreibers
lnfraserv Höchst hatte wenige Minuten nach dem Stoffaustritt an verschiedenen
Messpunkten an der Werksgrenze Messungen durchgeführt, die Messwerte lagen
ausnahmslos unterhalb der Nachweisgrenze. Bei Chlorwasserstoff handelt es sich
um einen nicht sichtbaren und stechend riechenden, gasförmigen Stoff, der sich
sehr leicht in Wasser löst. Mit dem Wasser in der Luft bilden sich sofort
weiße, gut sichtbare Wolken aus Salzsäure, die auch noch optisch wahrgenommen
werden können, wenn die Messwerte unterhalb der Nachweisgrenze liegen.
Salzsäure ist ätzend und in hohen Konzentrationen giftig. Beim Einatmen können
Reizungen der Schleimhäute und der Atemwege auftreten. Aufgrund der Messwerte
und der Erkenntnisse der Einsatzkräfte, die in den benachbarten Wohngebieten
Messungen und Kontrollfahrten durchführten, kann ausgeschlossen werden, dass
außerhalb des lndustrieparks Salzsäure wahrgenommen werden konnte. Zu Frage 2: Der Stoffaustritt ereignete sich im Nordosten des
lndustrieparks, der Wind kam stabil aus nordöstlicher Richtung. Es kann somit
sicher ausgeschlossen werden, dass Geruchswahrnehmungen in Höchst in einem
Zusammenhang zu dem Stoffaustritt stehen. Zu Frage 3: Der Stoffaustritt ereignete sich aufgrund einer
Undichtigkeit bei einem Absaugschlauch, der bei einem Spülvorgang eingesetzt
wurde. Als Konsequenz aus dem Ereignis wurde der Schlauch durch ein Material
ersetzt, das glasfaserverstärkt und mehrlagig ist. Das Wechselintervall wurde
verkürzt, so dass der Schlauch häufiger als bisher ausgetauscht wird.
Zusätzlich werden künftig Druckprüfungen vor dem Spülvorgang durchgeführt, um
Undichtigkeiten frühzeitig zu erkennen. Diese Maßnahmen wurden in Abstimmung
mit den zuständigen Behörden mittlerweile bereits umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.06.2014, V
1034