Gefährliche Einmündung Krälingweg/Am Dorfgarten entschärfen
Stellungnahme des Magistrats
In Höhe des Getränkemarktes wurden am 11.09.2024 Parkwinkel sowie ein liegendes Kreuz und in Höhe des Krälingwegs eine Sperrfläche verkehrsrechtlich angeordnet. Die Einfahrt über einen Bordstein in die Fahrbahn ist in §10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Demnach gilt hier das rechts-vor-links Gebot nicht, welches in der 30er Zone der Straße Am Dorfgarten sonst gelten würde. Fahrzeugführende, welche in die Fahrbahn einbiegen, haben dies nach §10 StVO tempoangepasst durchzuführen. Gegebenenfalls kann eine Einweisung durch eine weitere Person erforderlich sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Krälingweg / Am Dorfgarten in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Der Bereich Krälingweg / Am Dorfgarten wird im Rahmen der Streife vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Zum aktuellen Zeitpunkt kann hier aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nur bedingt eingeschritten werden, sofern die entsprechenden Änderungen (Sperrfläche, Parkwinkel etc.) umgesetzt wurden, werden diese ebenfalls im Rahmen der Streife kontrolliert.