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Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Eine Planung wird intern abgestimmt und entsprechend verkehrsrechtlich angeordnet. In Bereichen von Kiosken oder Trinkhallen kommt es immer wieder zu meist nur kurzzeitig andauernden Verkehrsverstößen, weshalb die Sanktionswahrscheinlichkeit eher gering ist. Bei der Städtischen Verkehrspolizei lag zu der Örtlichkeit Fallerslebenstraße / Immermannstraße bisher keine Beschwerdelage vor. Die Anregung wurde daher zum Anlass genommen, in den Kalenderwochen 20 und 21 mehrere Kontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten durchzuführen, Verstöße wurden dabei nicht festgestellt. Zu 2.: Eine zusätzliche bauliche Absicherung des Gehweges in diesem Bereich wird abgelehnt, da aus Sicht des Magistrats das mutwillige Falschparken so nicht unterbunden werden kann. Grund hierfür sind zwei Feuerwehrzufahrten, die nicht durch Poller oder Radbügel abgesichert werden können. Die entsprechend geöffneten Teilbereiche bieten damit eine Einfahrtmöglichkeit für Falschparker und Andienungsverkehr. Der Magistrat wird die Halteverbotsbeschilderung in der Fallerslebenstraße zwischen Immermannstraße und Raimundstraße korrigieren. Zu 3.: Der Anregung kann entsprochen werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Mitteilung, an welcher Stelle die Lieferzone eingerichtet werden soll.