Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen: In dem genannten Bereich befindet sich die Ausfahrt der Liegenschaft Alt-Griesheim Nr. 20. Hinzu kommt, dass die Platzverhältnisse der im Zweirichtungsverkehr befahrbaren Straße Alt-Griesheim keinen Einbau von Pollern oder Radbügeln zulassen. Diese würden ohnehin die Sicht auf den Fußgängerüberweg versperren und sollten in einem Bereich von fünf Metern vor Fußgängerüberwegen nicht aufgestellt werden. Die Städtische Verkehrspolizei führt Kontrollen im Stadtteil Griesheim durch, bei denen sämtliche festgestellten Verstöße angezeigt werden. Von diesen repressiven Maßnahmen ist auch der vom Ortsbeirat genannte Bereich betroffen. Bei den Kontrollen wird aber natürlich ein bereits begangenes verbotswidriges Parkverhalten geahndet. Zukünftiges Falschparken kann dadurch nicht unterbunden werden, insbesondere, wenn Parkverstöße teilweise unter billigender Inkaufnahme des Verwarngeldes begangen werden. Der Außendienst wurde über die Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt.