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Parkverbot vor Fußgängerüberweg Alt-Griesheim/Ecke Alte Falterstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Alte Falterstraße / Alt-Griesheim gegen parkende Fahrzeuge zu sichern, wobei ein Fahrradanlehnbügel geeignet erscheint.

Begründung

Das im Bereich 5 m vor einem Fußgängerüberweg stets bestehende Parkverbot wird bei diesem Überweg häufig missachtet, indem auf der kleinen Fläche auf dem Bürgersteig Autos parken. Dies mag dem Bedarf an Kurzzeitparkplätzen dort geschuldet sein. Da aber die Sichtbarkeit von und für wartende Fußgänger durch die unzulässig parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt wird, entsteht eine Gefahr, die zu beseitigen ist. Fahrradanlehnbügel erscheinen geeignet zu sein und schaffen zudem Möglichkeiten, Fahrräder ordentlich und sicher abzustellen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

17
17. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
CDU

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