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Verdacht auf eine illegale Spielhalle oder ein Wettbüro in der Textorstraße 89

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1142 Betreff: Verdacht auf eine illegale Spielhalle oder ein Wettbüro in der Textorstraße 89 In der Textorstraße 89 wurde zum 16.11.2015 eine Wettannahmestelle und zum 28.12.2015 eine Schank- und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank im Gewerberegister angemeldet. Da die beiden Betriebe aufgrund der bestehenden Verbindungstür jedoch objektiv eine Betriebseinheit darstellten, wurde die Wettannahmestelle zum 10.06.2016 abgemeldet und die beiden Betriebe zu einer Gaststätte zusammengelegt. Diese veränderte Bauausführung ist baurechtlich nicht genehmigungs- oder mitteilungspflichtig, so dass baurechtlich keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die Betriebe können als eine Betriebseinheit nach Maßgabe der genehmigten Nutzung (Gaststätte) betrieben werden. Aufgrund der Anregung des Ortsvorstehers Herrn Becker wurde die Betriebsstätte am 07.07.2016 erneut durch die Stadtpolizei überprüft. Bei der unangekündigten Kontrolle konnten keine gewerberechtlichen Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb wird gemäß der Gewerbeanmeldung als reine Schank- und Speisewirtschaft betrieben. Vor Ort sind drei genehmigte Geldspielgeräte nach den Vorgaben der Spielverordnung (SpielVO) aufgestellt. Es gibt keine Wettterminals, Hinweise auf Sportwetten oder andere Karten- und Würfelspiele. Insofern handelt es sich nicht um eine illegale Spielhalle oder Wettannahmestelle, sondern um eine baurechtlich genehmigte und ordnungsgemäß angemeldete Gaststätte, in der ein Automatenaufsteller mit entsprechender Gewerbeerlaubnis zusätzlich die nach geltender SpielVO in Gaststätten zulässige Anzahl von Geldspielgeräten betreibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 148

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