Verdacht auf eine illegale Spielhalle oder ein Wettbüro in der Textorstraße 89
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1142
Betreff: Verdacht auf eine
illegale Spielhalle oder ein Wettbüro in der Textorstraße 89 In der Textorstraße 89 wurde zum
16.11.2015 eine Wettannahmestelle und zum 28.12.2015 eine Schank- und
Speisewirtschaft mit Alkoholausschank im Gewerberegister angemeldet.
Da die beiden Betriebe aufgrund
der bestehenden Verbindungstür jedoch objektiv eine Betriebseinheit
darstellten, wurde die Wettannahmestelle zum 10.06.2016 abgemeldet und die
beiden Betriebe zu einer Gaststätte zusammengelegt. Diese veränderte Bauausführung ist baurechtlich
nicht genehmigungs- oder mitteilungspflichtig, so dass baurechtlich keine
weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die Betriebe können als eine
Betriebseinheit nach Maßgabe der genehmigten Nutzung (Gaststätte) betrieben
werden. Aufgrund der Anregung des
Ortsvorstehers Herrn Becker wurde die Betriebsstätte am 07.07.2016 erneut durch
die Stadtpolizei überprüft. Bei der unangekündigten Kontrolle konnten keine
gewerberechtlichen Verstöße festgestellt werden. Der Betrieb wird gemäß der Gewerbeanmeldung als
reine Schank- und Speisewirtschaft betrieben. Vor Ort sind drei genehmigte
Geldspielgeräte nach den Vorgaben der Spielverordnung (SpielVO) aufgestellt. Es
gibt keine Wettterminals, Hinweise auf Sportwetten oder andere Karten- und
Würfelspiele. Insofern handelt es sich nicht um eine illegale Spielhalle oder
Wettannahmestelle, sondern um eine baurechtlich genehmigte und ordnungsgemäß
angemeldete Gaststätte, in der ein Automatenaufsteller mit entsprechender
Gewerbeerlaubnis zusätzlich die nach geltender SpielVO in Gaststätten zulässige
Anzahl von Geldspielgeräten betreibt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2016, OM 148