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Einhausung der Bundesautobahn A 661

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt die Auffassung des Ortsbeirates zu den positiven Effekten einer Einhausung der A 661, auch der Wunsch zur Information der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Entwurfsplanung kann im Sinne transparenten Handelns nachvollzogen werden. Gleichwohl ist es aktuell nicht angezeigt, im Rahmen einer Bürgerversammlung im IV. Quartal 2024 einen Zeitplan für die anstehende Planungs- und Bauphase vorzustellen. Die Anregung OM 5318 unterstellt, dass die Stadtverordnetenversammlung die Realisierung der Einhausung beschließen, und dass nach dem Beschluss ein verlässlicher Zeitplan für den Bau der Einhausung öffentlich vertretbar ist. Beide Voraussetzungen für eine Bürgerversammlung sind aktuell nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Magistrates zweckmäßig, zunächst den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Bau der Einhausung abzuwarten und sodann die Bürgerschaft über die Ausführungsplanung der Einhausung zu informieren, dies würde auch den angeregten Zeitplan für die Planungs- und Bauphase umfassen.