Halteverbot im Kelsterbacher Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei dem betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um eine Sackgasse, die von der Geisenheimer Straße abgeht und nach circa 25 m hinter der vorhandenen Wohnbebauung zu einem 4,50 m - 5,00 m schmalen Wirtschaftsweg übergeht. Wie vom Ortsbeirat richtig beschrieben, ist die Straße somit zu schmal, um bei parkenden Fahrzeugen die gemäß Straßenverkehrs-Ordnung notwendigen 3,05 m Restfahrbahnbreite bereitzustellen. Somit besteht auf dem gesamten Abschnitt ab der Brückenrampe bis zum Ende der Sackgasse Höhe Leunastraße Haltverbot. Eine zusätzliche Beschilderung ist nicht erforderlich und nicht statthaft. Die Anregung wird daher abgelehnt.