Halteverbot im Kelsterbacher Weg
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, beide Seiten des Kelsterbacher Weges in Schwanheim, im Bereich der einspurigen Brücke über die B40 (Brückenbauwerk 604 / Messtischblatt-Nr. 5917), mit einem absoluten Halteverbot (Zeichen 283) zu versehen.
Begründung
Diese Kreisstraße, die in einer Sackgasse endet, verengt sich auf der Brücke und deren Auffahrtrampen derart, dass neben dort parkenden KFZ (s. Foto), eine nötige Mindestbreite der Fahrbahn in der Regel unterschritten wird. Dies kann für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zum Verhängnis werden, wenn sich der Zeitverlust durch weiträumige Umfahrung, negativ auswirkt. Zuletzt von Bürgern anlässlich einer Feuerwehrübung beobachtet, deren Einsatzziel Richtung Freizeitgärten und Schwanheimer Düne, wegen der Engstelle auf direktem Weg unerreichbar war - was im Ernstfall absehbare Folgen haben kann.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU und SPD (= Enthaltung)