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Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das federführend zuständige Land Hessen ist nach Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 10.12.2019 aufgefordert, den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main zum

  1. Januar, spätestens jedoch
  2. Februar 2021, fortzuschreiben. Die hierzu notwendigen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass ein Entwurf nicht vorliegt und entsprechend auch keine Kostenfolgen für zu ergreifende Maßnahmen berücksichtigt werden können. Aktuell wird eine modellbasierte Berechnung und Prognose der Immissionssituation von Luftschadstoffen vom für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne zuständigen Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) durchgeführt. In der Immissionsprognose werden das bereits beschlossene und gesetzte städtische Maßnahmenpaket als sogenannter Masterplanfall (Erneuerung Busflotte, Busspuren, Radverkehrsanlagen, Erhöhung Parkgebühren, Parkraumbewirtschaftung etc.) sowie ergänzend die verkehrsverdrängende Wirkung von Dieselfahrverbotszonen innerhalb des Anlagenrings bzw. Alleenrings ermittelt. Das bereits Ende 2019 beschlossene Maßnahmenpaket (Masterplanfall) befindet sich in der Umsetzung und ist bereits finanziert. Zudem werden weitere Maßnahmenvorschläge zur Zuflussdosierung (Pförtnerampeln) und zu Temporeduzierungen (Tempo 30 und Tempo 40) betrachtet. Der Masterplanfall wird in Kombination mit den ergänzenden Maßnahmen (Fahrverbotszonen, Zuflussdosierung und Temporeduzierung) im Verkehrsmodell in verschiedenen Planfallvarianten abgebildet. Hieraus werden wiederum Immissionsprognosen für das Prognosejahr 2021 erstellt. Das Land hat dem Magistrat die verschiedenen Planfallvarianten zur Verfügung gestellt und hinsichtlich ihrer verkehrlichen Auswirkungen erstbewertet. Hierzu finden zur Zeit Abstimmungsgespräche im Magistrat statt. Sollte die Stadt zusätzliche und eigenfinanzierte Maßnahmen erwägen, welche vom HMUKLV als wirksam bewertet und in den bis Ende dieses Jahres fertigzustellenden Luftreinhalteplan aufgenommen werden, wird der Magistrat notwendige Mittel sobald als möglich in den Haushalt einstellen.