Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1138
Betreff: Zweckentfremdung
von Omega-Fahrradbügeln Der Magistrat hat Ende 2017 ein
Merkblatt für die Anbieter von Fahrradverleihsystemen herausgegeben, um eine
Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben.
Das Merkblatt ist der Stellungnahme beigefügt. Darin werden die Anbieter
angehalten, öffentliche Fahrradabstellanlagen nicht zu benutzen. So heißt es:
"Fahrräder von Fahrradverleihsystemen dürfen nicht an öffentlichen
Fahrradständern abgestellt und in öffentliche Fahrradabstellanlagen eingestellt
werden." Die im Merkblatt enthaltenen Regelungen sind jedoch aufgrund der
fehlenden Gesetzesgrundlagen nicht verbindlich. Bei der Nutzung der öffentlichen Fahrradbügel durch
die Anbieter von Fahrradverleihsystemen handelt es sich nach den Erfahrungen
des Magistrates jedoch um Einzelfälle. Bei Verstößen bittet der Magistrat
darum, diese bei der "Meldeplattform Radverkehr" der Stadt Frankfurt am Main
unter www.meldeplattform-radverkehr.de zu melden. Der Magistrat wird nach einer
Meldung den Anbieter des Fahrradverleihsystems auffordern, die Fahrräder
schnellstmöglich zu entfernen. Wird dem nicht nachgekommen, werden die Räder
kostenpflichtig entfernt. Anlage 1 (ca. 127 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565
Antrag vom
06.08.2018, OF
494/9