Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138
Betreff: Zweckentfremdung von Omega-Fahrradbügeln Der Magistrat hat Ende 2017 ein Merkblatt für die Anbieter von Fahrradverleihsystemen herausgegeben, um eine Orientierung für das reibungslose Funktionieren der Verleihsysteme zu geben. Das Merkblatt ist der Stellungnahme beigefügt. Darin werden die Anbieter angehalten, öffentliche Fahrradabstellanlagen nicht zu benutzen. So heißt es: "Fahrräder von Fahrradverleihsystemen dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern abgestellt und in öffentliche Fahrradabstellanlagen eingestellt werden." Die im Merkblatt enthaltenen Regelungen sind jedoch aufgrund der fehlenden Gesetzesgrundlagen nicht verbindlich. Bei der Nutzung der öffentlichen Fahrradbügel durch die Anbieter von Fahrradverleihsystemen handelt es sich nach den Erfahrungen des Magistrates jedoch um Einzelfälle. Bei Verstößen bittet der Magistrat darum, diese bei der "Meldeplattform Radverkehr" der Stadt Frankfurt am Main unter www.meldeplattform-radverkehr.de zu melden. Der Magistrat wird nach einer Meldung den Anbieter des Fahrradverleihsystems auffordern, die Fahrräder schnellstmöglich zu entfernen. Wird dem nicht nachgekommen, werden die Räder kostenpflichtig entfernt. Anlage 1 (ca. 127 KB)