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Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1137 Betreff: Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden Die Liegenschaft Nußzeil 87 - 97 ist im Erbbaurecht an die GAGFAH I Invest GmbH & Co. KG vergeben. Der Erbbauberechtigten obliegt es, alle auf dem Erbbaugrundstück liegenden Bauwerke und Anlagen, ebenso wie die Garten- und Hofflächen, die Zugangswege und die Fußsteige der das Erbbaugrundstück berührenden Straße während der Dauer des Erbbaurechts in ordnungsgemäßem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie haftet auch für alle eintretenden Schäden und Nachbaransprüche wie ein Eigentümer und an dessen Stelle. Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen. Der Magistrat wird veranlassen, dass die Erbbauberechtigte schriftlich darauf hingewiesen und aufgefordert wird, die vertraglichen Regelungen einzuhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2012, OM 1134 Antrag vom 20.05.2014, OF 783/9