Bäume an der Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST
1137
Betreff: Bäume an der
Straße Nußzeil 87 - 97 beschneiden Die Liegenschaft Nußzeil 87 - 97 ist im Erbbaurecht
an die GAGFAH I Invest GmbH & Co. KG vergeben. Der Erbbauberechtigten
obliegt es, alle auf dem Erbbaugrundstück liegenden Bauwerke und Anlagen,
ebenso wie die Garten- und Hofflächen, die Zugangswege und die Fußsteige der
das Erbbaugrundstück berührenden Straße während der Dauer des Erbbaurechts in
ordnungsgemäßem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie haftet
auch für alle eintretenden Schäden und Nachbaransprüche wie ein Eigentümer und
an dessen Stelle. Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen
hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt
unverzüglich zu beseitigen. Der Magistrat wird veranlassen, dass die
Erbbauberechtigte schriftlich darauf hingewiesen und aufgefordert wird, die
vertraglichen Regelungen einzuhalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.04.2012, OM 1134
Antrag vom
20.05.2014, OF
783/9