Baumbewuchs vor dem Wohnblock Nußzeil 85 - 97
Begründung
Nußzeil 85 - 97 Vorgang: ST 1137/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Erbbauberechtigten, Gagfah Invest GmbH & Co. KG oder einem evtl. Rechtsnachfolger, erneut ins Benehmen zu setzen, um Baum-Beschneidungen und -Auslichtungen der auf dem Erbbaugrundstück zur Straße Nußzeil hin angepflanzten Bäume zu erwirken. Begründung: Am Straßenrand sind Bäume auf städtischem Gelände gepflanzt. Im Gegensatz zu diesen, die sich im ordentlichen Zustand befinden, stehen auf der Erbbaufläche hinter dem Bürgersteig ungepflegte Bäume. Diese sind weder beschnitten noch ausgelichtet, bergen teilweise auch abgestorbene Äste in ihren Kronen. Bürger beschweren sich über den Zustand. Wie in ST 1137 dargelegt, obliegt dem Erbbauberechtigten u. a. die Baumpflege in seinem Bereich. Auszugsweise lautet ein Satz aus der erwähnten ST 1137: "Jede Verunstaltung und Verwahrlosung der Gebäude und Anlagen hat die Erbbauberechtigte zu verhindern und auf Verlangen der Stadt unverzüglich zu beseitigen".