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Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1137 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist wegen Überschreitung der maximalen Grenzwerte für Kfz in der Carl-Benz-Straße nicht zulässig. Aus diesem Grund wurde seitens des Magistrats in der ST 1465 vom 16.10.2009 der Bau einer Lichtsignalanlage zugesagt. Die Planungen hierzu sind inzwischen abgeschlossen. Die Realisierung ist für das Jahr 2012 vorgesehen. In der Zwischenzeit wird eine Querungshilfe für Fußgänger eingebaut. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 250

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