Errichtung eines Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST
1137
Betreff: Errichtung eines
Fußgängerüberweges Carl-Benz-Straße Die Errichtung eines Fußgängerüberweges
ist wegen Überschreitung der maximalen Grenzwerte für Kfz in der
Carl-Benz-Straße nicht zulässig. Aus diesem Grund wurde seitens des Magistrats
in der ST 1465 vom 16.10.2009 der Bau einer Lichtsignalanlage zugesagt. Die
Planungen hierzu sind inzwischen abgeschlossen. Die Realisierung ist für das
Jahr 2012 vorgesehen. In der Zwischenzeit wird eine Querungshilfe für Fußgänger
eingebaut. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2011, OM 250