Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären
Stellungnahme des Magistrats
Die Radverkehrsinfrastruktur in dem o.g. Bereich ist aufgrund der baulichen Begebenheiten unbefriedigend. Eine relevante Verbesserung kann nur mit aufwändigen Umbaumaßnahmen erreicht werden, die im Zuge der anstehenden Ertüchtigung der Straßenbahntrasse geplant werden. Vor einigen Jahren wurde die Radverkehrsführung mittels Beschilderung und Markierung verdeutlicht. Die Einbahnstraße nördlich der Bahntrasse ist in Gegenrichtung freigegeben. Die Furten sind markiert. Es besteht die Option, die Schrägparkstände so einzukürzen, dass ein Parken in der zweiten Reihe nicht mehr möglich ist und so die Furten besser freigehalten werden. Bei einem Ortstermin könnte diese Maßnahme erörtert werden. Der Radweg entlang der Mainzer Landstraße ab Kirche St. Markus in Fahrtrichtung Birminghamstraße ist aufgrund der fehlenden Sicherheitsräume zu parkenden Kraftfahrzeugen nicht benutzungspflichtig. Er kann deshalb nicht durchgängig beschildert werden. Radfahrer:innen haben auf diesem Abschnitt die Wahl, ob sie im Mischverkehr auf der Fahrbahn oder auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg unterwegs sein möchten. Beides ist erlaubt. Der Schutzstreifen vor der Apotheke darf nach Straßenverkehrs-Ordnung nicht beparkt werden. Die Straße Alt-Nied ist nur bis zur Einmündung Schmidtbornstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Beide Themen können gerne bei einem Ortstermin besprochen werden.