Kein Park- und Campingplatz im Europaviertel/Gallus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST
1134
Betreff: Kein Park- und
Campingplatz im Europaviertel/Gallus Zu 1.: Gleichwohl der Magistrat das Ansinnen des
Ortsbeirats nachvollziehen vermag, handelt es sich bei den angesprochenen
Wohnmobilen nicht automatisch um illegal abgestellte. So ist das Parken von
Wohnmobilen in Wohngebieten nach § 12 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
erlaubt, sofern diese das Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und kann
demnach auch nicht geahndet werden. Vor dem Hintergrund der vom Ortsbeirat
angesprochenen Thematik wurden im Bereich des Rebstocks jedoch bereits mehrere
Stellplätze für Wohnmobile eingerichtet. Aufgrund der Unterbringung von
Flüchtlingen stehen diese zurzeit allerdings nicht zur Verfügung. Zufahrtsbeschränkungen mit Verkehrszeichen 250 StVO
(Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen "Anlieger frei" würden den
Parksuchverkehr ausschließen, sind aber von der Verkehrsüberwachung nicht
durchsetzbar. Laut ständiger Rechtsprechung reicht allein die Aussage eines
Verkehrsteilnehmers, jemanden besuchen zu wollen, aus, um in einen mit
"Anlieger frei" deklarierten Bereich einfahren zu dürfen. Die rechtswidrige
Durchfahrt müsste also in jedem Einzelfall belegt werden; der personelle
Aufwand steht in keinem gesunden Verhältnis zum etwaigen Nutzen. Die originär
für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei kann derartige Kontrollen
demnach nur in sehr begrenztem Umfang durchführen. Zu 2.: Montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis
22:00 Uhr sowie samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr steht
Bürgerinnen und Bürgern die Hotline der Städtischen Verkehrspolizei des
Straßenverkehrsamtes unter der Rufnummer 069/212-36360 zur Verfügung.
Schriftliche Anfragen können an die E-Mail Adresse
verkehrspolizei@stadt-frankfurt.de gerichtet werden. Aufgrund der personellen
Situation der Städtischen Verkehrspolizei vor dem Hintergrund der Vielzahl von
Anfragen können die Beschwerden mitunter jedoch nur zeitverzögert bearbeitet
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 628