Stand der Entwicklung des Wohnbaugebietes nördlich Dieburger Straße in Fechenheim
Stellungnahme des Magistrats
Die Umlegung nach den §§ 45 bis 79 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Grundstückstauschverfahren, mit dem Ziel der Realisierbarkeit von Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße. Die Umlegung erfolgt daher im Wesentlichen auf Grundlage dieses Bebauungsplans und im Randbereich auf Grundlage einer Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Im Zuge des sogenannten Parallelverfahrens ist es möglich, die Umlegung frühzeitig anzuordnen und einzuleiten, auch wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. Hierzu wurde das Umlegungsverfahren Nr. 213 - Nördlich Dieburger Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 (§ 1689) frühzeitig für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans angeordnet. Das Verfahrensgebiet der Umlegung wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 (§ 3045) um den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 605 - KGV Mainperle e.V. einschließlich der ausgesparten Wegefläche und die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegene Liegenschaft Starkenburger Straße 82 erweitert. Nach Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer wurde die Umlegung durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 14.09.2018 nach § 47 BauGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung der Umlegung, insbesondere die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über Möglichkeiten der Grundstücksneuordnung, kann erst nach hinreichender Konkretisierung der Bebauungsplanung (Offenlage des Bebauungsplans) erfolgen. Zudem muss für die Aufstellung des Umlegungsplans, dem Ergebnis der Grundstücksneuordnung, der Bebauungsplan in Kraft getreten sein. Das Bebauungsplanverfahren 698 - Nördlich Dieburger Straße wird weiterverfolgt. Derzeit wird der Bebauungsplanentwurf erstellt. Aufgrund emissionsschutzrechtlicher Fragestellungen besteht derzeit weiter intensiver Abstimmungsbedarf, den Umgang mit dem benachbarten Gewerbe- und Industriegebiet um die Ferdinand-Porsche-Straße betreffend. Im nächsten Verfahrensschritt steht die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs an. Mit Erschließungsmaßnahmen und einer Bebauung des rückwärtigen Bereichs ist erst nach Eintreten der Rechtskraft des Bebauungsplans zu rechnen. Eine Perspektive hinsichtlich des genauen Zeitpunkts des Inkrafttretens des Bebauungsplans lässt sich derzeit nicht treffen. Für die Umsetzung des Grünzuges Fechenheim stehen derzeit nur sehr reduzierte finanzielle Mittel zur Verfügung. Auf Grundlage dieses Finanzvolumens prüft das Fachamt die Möglichkeit, einen ersten Teilbereich umzusetzen.