Umlegungsverfahren im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 698 nördlich Dieburger Straße für ein neues Wohn- und Mischquartier und den Grünzug Fechenheim
Stellungnahme des Magistrats
Das Umlegungsverfahren Nr. 213 - Nördlich Dieburger Straße wird von der Umlegungsstelle nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da dies zur Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße erforderlich ist. Für den Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann die Umlegung auch eingeleitet werden, wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. Zur Beschleunigung des Baulandbereitstellungsprozesses wurde die Umlegung am 31.08.2017 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 1689) nach § 46 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans frühzeitig angeordnet. Das Verfahrensgebiet der Umlegung wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018 (§ 3045) um den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 605 - KGV Mainperle e.V. einschließlich der ausgesparten Wegefläche und die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegene Liegenschaft Starkenburger Straße 82 erweitert. Nach Anhörung der Eigentümerinnen und Eigentümer wurde die Umlegung durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 14.09.2018 nach § 47 BauGB eingeleitet. Mit weiteren Beschlüssen vom 08.06.2021 und 01.12.2021 wurde das Umlegungsgebiet unwesentlich verändert. Nach Offenlage des Bebauungsplans im Laufe dieses Jahres wird die Umlegungsstelle auf der Grundlage der festgesetzten Einwurfs- und Zuteilungswerte die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern über die mögliche Zuteilung von Baugrundstücken oder Geldabfindungen durchführen. Über den Zeitpunkt des Abschlusses dieser Gespräche kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die Umlegungsstelle stellt nach Erörterung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern den Umlegungsplan als Ergebnis der Grundstücksneuordnung auf. Allerdings muss im vorliegenden Fall nach dem BauGB zunächst der Bebauungsplan vor dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans in Kraft getreten sein. Zudem müssen insbesondere die Erschließungsstraßen, nach deren Flächenbereitstellung durch die Umlegung, hergestellt werden, um eine Baureife zu erlangen. Auch über den Zeitpunkt der Herstellung der Erschließungsanlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Auskunft gegeben werden. Der Grünzug Fechenheim wird durch das Umweltdezernat geplant und umgesetzt.