Haltestelle "Otto-Hahn-Platz" hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST
1132
Betreff: Haltestelle
"Otto-Hahn-Platz" hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit Die Montage eines Stadtbahngitters
zwischen den beiden Schienensträngen zur baulichen Trennung ist möglich.
Dadurch würde eine Bündelung der Fahrgäste im Bereich der abgesenkten Borde zum
Beginn und Ende des Haltebereichs der Straßenbahn erreicht. Der Magistrat erarbeitet jedoch
zurzeit eine Planung für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der
Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße. In diesem
Zusammenhang wird auch der Knotenpunkt Otto-Hahn-Platz in Hinblick auf seine
räumliche Gestaltung und verkehrstechnische Abwicklung überprüft. Bis zum
Abschluss dieser Planungen bzw. der späteren Umsetzung wird von baulichen und
verkehrstechnischen Maßnahmen Abstand genommen. Es sind daher die in der Anregung niederschwelligen
Maßnahmen wie ein Schülerlotsendienst zu präferieren. Der Einsatz von
Schülerlotsen regelt sich anhand der grundsätzlichen Bestimmungen des
gemeinsamen Erlasses des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen
Ministeriums des Inneren und für Sport "Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
durch Schulen und Polizei" vom 04.01.2010. Das Programm der Schülerlotsenausbildung, welches
vom Polizeipräsidium Frankfurt durchgeführt wird, sieht vor, Schülerinnen und
Schüler der 7. Klassen an weiterführenden Schulen auszubilden. Alternativ
bestünde die Möglichkeit, Elternlotsen auszubilden. Elternlotsen sind
freiwillige Eltern, die anstelle der Schülerlotsen die gleiche Ausbildung durch
die Polizei respektive die Verkehrswacht Frankfurt e. V. erhalten. Hierfür müsste sich die jeweilige
Schule an das Polizeipräsidium wenden, welches dann in Abstimmung mit dem die
örtlichen Gegebenheiten anschaut und die Ausbildung terminiert. Die Festlegung
der Einsatz- und Straßenübergangsstellen für Schüler- und Elternlotsen obliegt
der Straßenverkehrsbehörde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2427