Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Haltestelle "Otto-Hahn-Platz" hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1132 Betreff: Haltestelle "Otto-Hahn-Platz" hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit Die Montage eines Stadtbahngitters zwischen den beiden Schienensträngen zur baulichen Trennung ist möglich. Dadurch würde eine Bündelung der Fahrgäste im Bereich der abgesenkten Borde zum Beginn und Ende des Haltebereichs der Straßenbahn erreicht. Der Magistrat erarbeitet jedoch zurzeit eine Planung für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße. In diesem Zusammenhang wird auch der Knotenpunkt Otto-Hahn-Platz in Hinblick auf seine räumliche Gestaltung und verkehrstechnische Abwicklung überprüft. Bis zum Abschluss dieser Planungen bzw. der späteren Umsetzung wird von baulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen Abstand genommen. Es sind daher die in der Anregung niederschwelligen Maßnahmen wie ein Schülerlotsendienst zu präferieren. Der Einsatz von Schülerlotsen regelt sich anhand der grundsätzlichen Bestimmungen des gemeinsamen Erlasses des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport "Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung durch Schulen und Polizei" vom 04.01.2010. Das Programm der Schülerlotsenausbildung, welches vom Polizeipräsidium Frankfurt durchgeführt wird, sieht vor, Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen an weiterführenden Schulen auszubilden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, Elternlotsen auszubilden. Elternlotsen sind freiwillige Eltern, die anstelle der Schülerlotsen die gleiche Ausbildung durch die Polizei respektive die Verkehrswacht Frankfurt e. V. erhalten. Hierfür müsste sich die jeweilige Schule an das Polizeipräsidium wenden, welches dann in Abstimmung mit dem die örtlichen Gegebenheiten anschaut und die Ausbildung terminiert. Die Festlegung der Einsatz- und Straßenübergangsstellen für Schüler- und Elternlotsen obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2427