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Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1131

Betreff: Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19 Zu

  1. -3.: Der Zustand der Liegenschaft sowie der Eigentümer und die von ihm beabsichtigte Nutzung sind dem Magistrat bekannt. Am 15.12.2010 wurde für die Liegenschaft eine Baugenehmigung zur Errichtung eines dreigeschossigen Anbaus als Wohnerweiterung, zur Nutzungsänderung zweier Wohnräume im Erdgeschoss in eine freiberufliche Nutzung nach § 13 Baunutzungsverordnung (Heilpraktiker) und zur Errichtung eines Stellplatzes erteilt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Zu 4.: Nach der dem Magistrat vorliegenden Planung soll das Erdgeschoss als Wohnung mit Heilpraxis und das

  2. und

  3. Obergeschoss rein wohnlich genutzt werden. Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen ist nach Kenntnis des Magistrats nicht vorgesehen. Zu 5.: Der Verbleib der bisherigen Mieter ist dem Magistrat nicht bekannt. Zu 6.: Die Frage, ob die genehmigte Baumaßnahme als der Gentrifizierung Vorschub leistenden "Luxussanierung" zu klassifizieren ist, stellte sich im Baugenehmigungsverfahren nicht, da sich die Liegenschaft nicht im Bereich einer Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch befindet. Die dort geltende Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend 1 sieht den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nicht vor. Gegen den Erlass einer Milieuschutzsatzung bestehen auch weiterhin erhebliche Bedenken, wie dem Ortsbeirat bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats ST 206 vom 20.01.2010 und ST 664 vom 13.05.2013 vorgetragen wurde.

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