Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST
1131
Betreff: Was wird aus dem
stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel? Zu 1. Die Grundstücke der Windmühlstraße 11 sowie der
Wilhelm-Leuschner-Straße 30 und 32 liegen im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 274, der hier ein Kerngebiet festsetzt,
mit Baufenstern, die sich an der bestehenden Bebauung orientieren. Des Weiteren befindet sich der
Änderungsbebauungsplan Nr. 274 Ä im Verfahren. Die Ziele der Planung sind neben
der Stärkung der Wohnfunktion die bauliche Schließung der Blockränder sowie die
Regulierung der Zulässigkeit von Spielhallen. Zu 2. Die Liegenschaften befinden sich im Eigentum zweier
unterschiedlicher Eigentümer. Mit beiden wurden in der Vergangenheit mehrfach
Gespräche zur Nutzung der Liegenschaften geführt. Windmühlstraße 11 / Wilhelm-Leuschner-Straße 30
Mit den Eigentümern der
Liegenschaft werden seit 2005 seitens des Stadtplanungsamtes sowie durch die
beauftragte Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel Gespräche
zur Wiedernutzung der leer stehenden Gebäude geführt. Der Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigt nach
eigener öffentlicher Darstellung die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu einem
Hotel und befindet sich in der Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der
Bauaufsicht. Wilhelm-Leuschner-Straße 32 /
Gutleutstraße Zur
Entwicklung der Liegenschaft Wilhelm-Leuschner-Straße 32 werden seitens des
Stadtplanungsamtes sowie durch die beauftragte Projektsteuerung für den
Stadtumbau im Bahnhofsviertel stetig Gespräche mit dem Eigentümer geführt. In
diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Möglichkeiten der
geförderten Umnutzung von Büro- in Wohnflächen hingewiesen. Darüber hinaus
wurden ebenfalls Bauberatungsgespräche mit verschiedenen potenziellen
Investoren für Wohn- und Bürogebäude geführt. Hierbei wurden bereits die
geplanten Änderungen des Baurechts bezüglich der geplanten Wohnnutzung
berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.04.2012, V 362