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Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2012, ST 1131 Betreff: Was wird aus dem stadtplanerischen Niemandsland im Bahnhofsviertel? Zu 1. Die Grundstücke der Windmühlstraße 11 sowie der Wilhelm-Leuschner-Straße 30 und 32 liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 274, der hier ein Kerngebiet festsetzt, mit Baufenstern, die sich an der bestehenden Bebauung orientieren. Des Weiteren befindet sich der Änderungsbebauungsplan Nr. 274 Ä im Verfahren. Die Ziele der Planung sind neben der Stärkung der Wohnfunktion die bauliche Schließung der Blockränder sowie die Regulierung der Zulässigkeit von Spielhallen. Zu 2. Die Liegenschaften befinden sich im Eigentum zweier unterschiedlicher Eigentümer. Mit beiden wurden in der Vergangenheit mehrfach Gespräche zur Nutzung der Liegenschaften geführt. Windmühlstraße 11 / Wilhelm-Leuschner-Straße 30 Mit den Eigentümern der Liegenschaft werden seit 2005 seitens des Stadtplanungsamtes sowie durch die beauftragte Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel Gespräche zur Wiedernutzung der leer stehenden Gebäude geführt. Der Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigt nach eigener öffentlicher Darstellung die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu einem Hotel und befindet sich in der Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Bauaufsicht. Wilhelm-Leuschner-Straße 32 / Gutleutstraße Zur Entwicklung der Liegenschaft Wilhelm-Leuschner-Straße 32 werden seitens des Stadtplanungsamtes sowie durch die beauftragte Projektsteuerung für den Stadtumbau im Bahnhofsviertel stetig Gespräche mit dem Eigentümer geführt. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Möglichkeiten der geförderten Umnutzung von Büro- in Wohnflächen hingewiesen. Darüber hinaus wurden ebenfalls Bauberatungsgespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren für Wohn- und Bürogebäude geführt. Hierbei wurden bereits die geplanten Änderungen des Baurechts bezüglich der geplanten Wohnnutzung berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2012, V 362

Verknüpfte Vorlagen