Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1126
Betreff: Fußgängerzone
Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet
sein? Wie vom Ortsbeirat gewünscht, hat
sich die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am
Main mit dem Niederlassungsleiter des Höchster REWE-Marktes sowie mit dem
Bezirksmanager der REWE Markt GmbH in Verbindung gesetzt. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird von REWE
allerdings nicht in Betracht gezogen, da diese sich nach
betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ausrichten und der Markt in den späten
Abendstunden gut genutzt wird, vor allem von Personen, die selbst spät arbeiten
und danach ihre Einkäufe tätigen. Damit erfüllt der REWE-Markt eine wichtige
Versorgungsfunktion und bietet mit den Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr eine
Möglichkeit der Nahversorgung, welche in vergleichbarer Weise im näheren Umfeld
nicht gegeben ist, zumal sich die Öffnungszeiten des REWE-Marktes in der
Fußgängerzone der Königsteiner Straße im Rahmen der Regelungen des Hessischen
Ladenöffnungsgesetzes bewegen. Aber die REWE-Leitung ist bereit, weitergehende
Lösungen für die beklagten Konflikte zu suchen. So wurden bereits einzelne
Gespräche mit Anwohnern geführt und zusätzliche Maßnahmen für eine verbesserte
Müllentsorgung getroffen. Die REWE-Angestellten haben aber keine Befugnis
Personen vor dem Ladengeschäft zu verweisen, da es sich um öffentlichen Raum
handelt. Teilweise wurden diesen Personen aber in den Räumlichkeiten der
Filiale Hausverbote erteilt. Bei akuten Beschwerden im öffentlichen Raum steht
unter der Hotline 069 212 44044 die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zur
Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2016, OM 103