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Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1126 Betreff: Fußgängerzone Königsteiner Straße - muss der REWE-Markt wirklich bis 24.00 Uhr geöffnet sein? Wie vom Ortsbeirat gewünscht, hat sich die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main mit dem Niederlassungsleiter des Höchster REWE-Marktes sowie mit dem Bezirksmanager der REWE Markt GmbH in Verbindung gesetzt. Eine Reduzierung der Öffnungszeiten wird von REWE allerdings nicht in Betracht gezogen, da diese sich nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ausrichten und der Markt in den späten Abendstunden gut genutzt wird, vor allem von Personen, die selbst spät arbeiten und danach ihre Einkäufe tätigen. Damit erfüllt der REWE-Markt eine wichtige Versorgungsfunktion und bietet mit den Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr eine Möglichkeit der Nahversorgung, welche in vergleichbarer Weise im näheren Umfeld nicht gegeben ist, zumal sich die Öffnungszeiten des REWE-Marktes in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße im Rahmen der Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bewegen. Aber die REWE-Leitung ist bereit, weitergehende Lösungen für die beklagten Konflikte zu suchen. So wurden bereits einzelne Gespräche mit Anwohnern geführt und zusätzliche Maßnahmen für eine verbesserte Müllentsorgung getroffen. Die REWE-Angestellten haben aber keine Befugnis Personen vor dem Ladengeschäft zu verweisen, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Teilweise wurden diesen Personen aber in den Räumlichkeiten der Filiale Hausverbote erteilt. Bei akuten Beschwerden im öffentlichen Raum steht unter der Hotline 069 212 44044 die Stadtpolizei des Ordnungsamtes zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 103

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