Das Explora-Tor in den öffentlichen Spielpark muss weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST
1122
Betreff: Das Explora-Tor in
den öffentlichen Spielpark muss weg Der Ausgangszustand der Verbindung
zwischen dem Spielplatz Glauburgplatz und dem Bunkergelände vor der Sanierung
des Bunkers und dessen Umbau in das Explora-Museum ist beim zuständigen Fachamt
fotografisch nicht dokumentiert. Die aktuelle Gestaltung des Glauburgplatzes ist das
Ergebnis eines Workshops im Jahre 2005, der mit dem Ortsbeirat und Vertretern
der örtlichen Vereine unter der Leitung des zuständigen Fachamtes stattfand.
Die heute ersichtliche Platzgestaltung ist also Ergebnis einer mit der
Öffentlichkeit abgestimmten und getragenen Planung. In der Umsetzung der entstandenen Planideen wurde
dem Betreiber des Explora Museums unmissverständlich mitgeteilt, dass der
Glauburgplatz nicht der Vorhof des Explora-Museums ist. Aus der Erinnerung der
Projektleitung ist festzustellen, dass der Mauerdurchbruch, den jetzt das Tor
des Museums schließt, mit einem Gitterzaun verschlossen war. Ob an der Stelle
des Tors jemals eine durchgehende Mauer bestand ist aufgrund der vorhandenen
Topographie nicht nachvollziehbar. Das Tor ist insofern akzeptabel, da das vorhandene,
unansehnliche und unfallgefährdende Gitter bereits entfernt wurde und die
Maueröffnung stattdessen mit einer zeitgemäßen, metallenen Installation
geschlossen wurde. Ein Zumauern kam auch deshalb nicht infrage, da an dieser
Stelle offensichtlich nie eine Mauer bestand und eine durchgehende Mauer somit
auch nicht den historischen Kontext repräsentiert hätte. Im Zuge der Sanierung des
Spielplatzes im Jahr 2007 wurde dem Betreiber des Explora Museums mitgeteilt,
dass das inzwischen von ihm eingebaute Tor verschlossen zu halten ist. Der damals diskutierte Plan entlang
der Mauer - einschließlich vor der Maueröffnung - eine Hecke anzupflanzen,
wurde im Zuge des 2. Bauabschnittes wieder aufgegeben, da kleinräumige
Pflanzflächen auf dem intensiv bespielten Platz nicht zu halten sind. Das ist
aktuell an anderen, ehemals bepflanzten Flächen deutlich zu erkennen. Aufgrund der
Eigentumsverhältnisse - die Mauer gehört zum Bunkergrundstück - kann
seitens der Stadt daran kein Umbau vorgenommen werden. Die am Tor angebrachten
"Ballkiller" sind zwischenzeitlich beseitigt worden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.03.2015, OA 615