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Das Explora-Tor in den öffentlichen Spielpark muss weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1122 Betreff: Das Explora-Tor in den öffentlichen Spielpark muss weg Der Ausgangszustand der Verbindung zwischen dem Spielplatz Glauburgplatz und dem Bunkergelände vor der Sanierung des Bunkers und dessen Umbau in das Explora-Museum ist beim zuständigen Fachamt fotografisch nicht dokumentiert. Die aktuelle Gestaltung des Glauburgplatzes ist das Ergebnis eines Workshops im Jahre 2005, der mit dem Ortsbeirat und Vertretern der örtlichen Vereine unter der Leitung des zuständigen Fachamtes stattfand. Die heute ersichtliche Platzgestaltung ist also Ergebnis einer mit der Öffentlichkeit abgestimmten und getragenen Planung. In der Umsetzung der entstandenen Planideen wurde dem Betreiber des Explora Museums unmissverständlich mitgeteilt, dass der Glauburgplatz nicht der Vorhof des Explora-Museums ist. Aus der Erinnerung der Projektleitung ist festzustellen, dass der Mauerdurchbruch, den jetzt das Tor des Museums schließt, mit einem Gitterzaun verschlossen war. Ob an der Stelle des Tors jemals eine durchgehende Mauer bestand ist aufgrund der vorhandenen Topographie nicht nachvollziehbar. Das Tor ist insofern akzeptabel, da das vorhandene, unansehnliche und unfallgefährdende Gitter bereits entfernt wurde und die Maueröffnung stattdessen mit einer zeitgemäßen, metallenen Installation geschlossen wurde. Ein Zumauern kam auch deshalb nicht infrage, da an dieser Stelle offensichtlich nie eine Mauer bestand und eine durchgehende Mauer somit auch nicht den historischen Kontext repräsentiert hätte. Im Zuge der Sanierung des Spielplatzes im Jahr 2007 wurde dem Betreiber des Explora Museums mitgeteilt, dass das inzwischen von ihm eingebaute Tor verschlossen zu halten ist. Der damals diskutierte Plan entlang der Mauer - einschließlich vor der Maueröffnung - eine Hecke anzupflanzen, wurde im Zuge des 2. Bauabschnittes wieder aufgegeben, da kleinräumige Pflanzflächen auf dem intensiv bespielten Platz nicht zu halten sind. Das ist aktuell an anderen, ehemals bepflanzten Flächen deutlich zu erkennen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse - die Mauer gehört zum Bunkergrundstück - kann seitens der Stadt daran kein Umbau vorgenommen werden. Die am Tor angebrachten "Ballkiller" sind zwischenzeitlich beseitigt worden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.03.2015, OA 615

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