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Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 111 Betreff: Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz Der Magistrat arbeitet konsequent an der Durchsetzung des gesamten Projektes zum GrünGürtel - Lückenschluss. Allerdings steht das Projekt - wie bekannt - im engen Zusammenhang zu den Planungen der Nordmainischen S-Bahn der Deutschen Bahn. Die für die GrünGürtelverbindung erforderlichen Flächen - auch für den Abschnitt zwischen Danziger Platz und Holzmannstraße - gehören zum überwiegenden Teil der Deutschen Bahn und werden erst nach Realisierung der Nordmainischen S-Bahn veräußert. Auch die in Frage stehenden Flächen zwischen Danziger Platz/Ostbahnhof und Hanauer Landstraße werden von der Deutschen Bahn als Baustelleneinrichtungsflächen für die Nordmainische S-Bahn vorgehalten und nicht vorzeitig zur Verfügung gestellt. Insofern kann die GrünGürtelverbindung zwischen Danziger Platz und Holzmannstraße leider nicht vorzeitig hergestellt werden. Trotzdem sind vom Magistrat vertiefende Planungen initiiert, als Grundlage für konkrete Abstimmungen mit der Deutschen Bahn und um nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn zügig mit der schrittweisen Umsetzung beginnen zu können. Das Fachamt hat auf Grundlage der bereits vorliegenden Studie zur GrünGürtelverbindung und des daraus resultierenden Stadtverordnetenbeschlusses (§ 672 vom 29.09.2011) zwei vertiefende Planungen beauftragt, die der Bahn die Vorstellungen der Stadt verdeutlichen sollen: 1. Zugang zur LandschaftsLücke (+1-Ebene) an der Schnittstelle Hanauer Landstraße/Grünzug Philipp-Holzmann-Straße 2. Schnittstelle Ostpark/Zugang Schwedler Brücke/Übergang +1-Ebene. Die Planungen zu Punkt 2 sollen in die Planungen zur Ertüchtigung der Schwedler Brücke eingespeist werden. Die Planungen des Punktes 1 werden der Bahn zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung gestellt. Daraus werden sich weitere Verhandlungen mit der Bahn ergeben, inwieweit die Flächen und Bauwerke von der Bahn für die vorgesehenen Nutzungen zur Verfügung gestellt werden können. Danach werden die Planungen dann städtischerseits weiter betrieben, um in einem ersten Bauabschnitt diesen Verknüpfungspunkt zu bauen. Ein zeitlicher Rahmen kann aufgrund des noch nicht abzuschätzenden Abstimmungsaufwandes nicht benannt werden. Außerdem müssen für die Maßnahmen derzeit noch nicht berechenbare finanzielle Mittel im städtischen Haushalt eingeplant werden. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens, das nach Aussage der Bahn noch in diesem Jahr zur Offenlegung kommen soll, wird die Stadt die Ideen ihrer Planungen für die gesamte Grünverbindung deutlich einbringen. Was den derzeitigen Umbau des Ostbahnhofes betrifft, werden zwei Bauabschnitte unterschieden. Beim ersten, derzeit laufenden Bauabschnitt werden der Mittelbahnsteig und die Unterführung attraktiver gestaltet; hier ergeben sich keine Ansätze, für den Lückenschluss aktiv zu werden. Im Zuge des zweiten Bauabschnittes, der bis 2022 verwirklicht sein soll, geht es um die Schaffung der Barrierefreiheit, um die Verknüpfung von Verkehrswegeverbindungen sowie um die Optimierung der Zuwegung. Im Zuge dieses zweiten Bauabschnittes wird der Magistrat darauf hinwirken, dass Bedarfe, die sich aus dem Gesamtprojekt Lückenschluss ergeben, konkret mitgeplant und umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3535