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Sicherheit für Fahrradfahrer auf dem Sandweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1115 Betreff: Sicherheit für Fahrradfahrer auf dem Sandweg Der Magistrat hat eine Überprüfung der Sichtbedingung in den Einmündungsbereichen des Baumweges/Hegelstraße in den Sandweg veranlasst. Es wurde festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist dem Verkehrsteilnehmer hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO und § 10 StVO, in den Querverkehr einzureihen. Da Sie sich in Ihrem Antrag auf den öffentlichen Gehwegbereich beziehen, nehmen wir wie folgt Stellung: Ein Verkehrsspiegel ist ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen, sind Fußgänger, Radfahrer und gerade Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen und werden oft durch ihre geringe Körpergröße übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt verleitet, würde hier eine Unfallquelle geschaffen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so darf sich der Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der Grundsatz (StVO § 1), dass alle Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 132

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