Sicherheit für Fahrradfahrer auf dem Sandweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST
1115
Betreff: Sicherheit für
Fahrradfahrer auf dem Sandweg Der Magistrat hat eine Überprüfung
der Sichtbedingung in den Einmündungsbereichen des Baumweges/Hegelstraße in den
Sandweg veranlasst. Es wurde festgestellt, dass sich die
Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet
unterscheiden. Es ist dem Verkehrsteilnehmer hier durchaus zumutbar, sich unter
vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht
gemäß § 1 StVO und § 10 StVO, in den Querverkehr einzureihen. Da Sie sich in Ihrem Antrag auf den öffentlichen Gehwegbereich beziehen, nehmen wir wie folgt Stellung: Ein Verkehrsspiegel ist ausschließlich für
Kraftfahrzeuge ausgelegt. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den
damit verbundenen Fehleinschätzungen, sind Fußgänger, Radfahrer und gerade
Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen und werden oft
durch ihre geringe Körpergröße übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar
freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt verleitet, würde hier
eine Unfallquelle geschaffen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben,
so darf sich der Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den öffentlichen
Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der
Grundsatz (StVO § 1), dass alle Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben,
dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.06.2016, OM 132