Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST
1113
Betreff: Kombinierter Rad-
und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" /
"Niemandsfeld" Der Anregung des Ortsbeirates kann in
der vorgeschlagenen Form nicht entsprochen werden. Für die Ausweisung eines
getrennten Geh- und Radwegs sind mindestens vier Meter Breite erforderlich. Der
Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld"
weist jedoch nur eine Breite von drei Meter auf. Um die vorhandene Situation zu beordnen schlägt der
Magistrat vor, den Gehweg auch für den Radverkehr mit dem Zusatzzeichen 1022-10
"Radverkehr frei" freizugeben. Im Zuge der Neubeordnung des Gehweges würde das
Drängelgitter an der Einmündung zur Straße " An den Drei Steinen" durch einen
Poller ersetzt. Hierdurch würde ein befahren des Weges durch Kraftfahrzeuge
weiter verhindert, aber der Durchlass für die Fußgänger und Radfahrer
verbessert. Sollte der Ortsbeirat mit der vom
Magistrat vorgeschlagenen Variante einverstanden sein, ist Kontakt mit dem
zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung aufzunehmen, um eine zeitnahe
Umsetzung der Maßnahme abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.08.2011, OM 212