Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1113 Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen" / "Niemandsfeld" Der Anregung des Ortsbeirates kann in der vorgeschlagenen Form nicht entsprochen werden. Für die Ausweisung eines getrennten Geh- und Radwegs sind mindestens vier Meter Breite erforderlich. Der Fußgängerweg zwischen den Straßen "An den Drei Steinen" und "Niemandsfeld" weist jedoch nur eine Breite von drei Meter auf. Um die vorhandene Situation zu beordnen schlägt der Magistrat vor, den Gehweg auch für den Radverkehr mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" freizugeben. Im Zuge der Neubeordnung des Gehweges würde das Drängelgitter an der Einmündung zur Straße " An den Drei Steinen" durch einen Poller ersetzt. Hierdurch würde ein befahren des Weges durch Kraftfahrzeuge weiter verhindert, aber der Durchlass für die Fußgänger und Radfahrer verbessert. Sollte der Ortsbeirat mit der vom Magistrat vorgeschlagenen Variante einverstanden sein, ist Kontakt mit dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung aufzunehmen, um eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 212

Verknüpfte Vorlagen