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Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2011, OF 45/10 Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 212 2011 Die Vorlage OF 45/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "kombinierten" durch das Wort " getrennten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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