Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.
Begründung
zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer.
Inhalt
Antrag vom 07.07.2011, OF 45/10
Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer.Beratung im Ortsbeirat: 10