Kombinierter Rad- und Fußweg zwischen .An den Drei Steinen./.Niemandsfeld.
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge den bestehenden Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden. Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger wesentlich sicherer.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2011, OF 45/10
Betreff: Kombinierter Rad- und Fußweg
zwischen "An den Drei Steinen"/"Niemandsfeld" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat möge den bestehenden
Fußgängerweg zwischen den Straßen An den Drei Steinen und Niemandsfeld in einen
kombinierten Rad- und Fußweg umwandeln. Der Weg wird regelmäßig von Radfahrern als
Verbindungsweg genutzt und sollte deshalb umgewandelt werden.
Begründung: Der Fußweg ist breit genug um einen
getrennten Rad- und Fußweg einzurichten. Dies wäre sowohl für die Radfahrer als
auch für die Fußgänger wesentlich sicherer. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10
am 09.08.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 212 2011
Die
Vorlage OF 45/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das
Wort "kombinierten" durch das Wort " getrennten" ersetzt
wird. Abstimmung: Einstimmige
Annahme