Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e.V. liegt westlich der Straße Am Bornheimer Hang. Der nördliche Teil der Anlage befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des seit 1969 rechtskräftigen Bebauungsplans NO22a1 und ist als "Grünfläche, Dauerkleingärten" planungsrechtlich festgesetzt. Eine planungsrechtliche Sicherung auch des südlichen Teils ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich: Das Bundeskleingartengesetz (§ 16 Abs. 2) legt fest, dass Pachtverträge über Kleingärten, die vor dem

  1. April 1983 abgeschlossen wurden, wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln sind - vorausgesetzt, die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Da der KGV Buchhang e.V. bereits 1930 gegründet wurde und die Flächen städtisch sind, genießt die bestehende Anlage rechtlich den Schutzstatus eines im Bebauungsplan festgesetzten Dauerkleingartens.

Verknüpfte Vorlagen