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Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108

Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung Der Magistrat hält die Ergänzung der Vorgartensatzung um eine Härtefallregelung nicht für erforderlich. Bereits jetzt können im Rahmen der Ermessensausübung Flächen in Vorgärten für Mülltonnen zugelassen werden, wenn diese an anderer Stelle nicht untergebracht werden können. Darüber hinaus sieht auch das allgemeine Verwaltungsrecht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Instrument zur Vermeidung besonderer Härten vor. Die zuständigen Ämter entscheiden auf Grundlage der vorhandenen rechtlichen Bestimmungen im Einzelfall mit Augenmaß über Ausnahmen von den anzuwendenden Satzungen und sind in diesem Rahmen auch stets für einvernehmliche Lösungen offen.

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