Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST
1108
Betreff: Erarbeitung einer
Härtefallregelung für die Vorgartensatzung Der Magistrat hält die Ergänzung
der Vorgartensatzung um eine Härtefallregelung nicht für erforderlich. Bereits
jetzt können im Rahmen der Ermessensausübung Flächen in Vorgärten für
Mülltonnen zugelassen werden, wenn diese an anderer Stelle nicht untergebracht
werden können. Darüber hinaus sieht auch das allgemeine Verwaltungsrecht mit
dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Instrument zur Vermeidung besonderer
Härten vor.
Die zuständigen Ämter entscheiden
auf Grundlage der vorhandenen rechtlichen Bestimmungen im Einzelfall mit
Augenmaß über Ausnahmen von den anzuwendenden Satzungen und sind in diesem
Rahmen auch stets für einvernehmliche Lösungen offen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.03.2015, OA 610