Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2019, ST 1107 Betreff: Zu schnelles Fahren im Bereich der
Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße Obwohl es sich bei
der Battonnstraße um eine Grundnetzstraße handelt, wird der Anregung
entsprochen und östlich der Kurt-Schumacher-Straße Tempo 30 eingerichtet.
Die Maßnahme erfolgt zunächst für ein
halbes Jahr auf Probe und betrifft den Abschnitt zwischen der Stoltzestraße und
der Lange Straße. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2018, OA 302