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Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1106 Betreff: Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim Zu 1: Hessenwasser als Anlagenbetreiber verfolgt das Ziel, das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern. Die Durchführung des formellen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG) obliegt gemäß Hessischem Wassergesetz der Oberen Wasserbehörde. Aussagen und Einschätzungen zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes können daher nur vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Dezernat IV/F 41.1, getroffen werden. Obgleich das Einzugsgebiet des Wasserwerks (WW) Praunheim II formal noch nicht durch eine gültige WSG-Verordnung gesichert ist, wird dennoch im Vollzug der Status eines im WSG-Verfahren befindlichen Einzugsgebiets berücksichtigt. Das heißt, es kommen im Grundsatz dieselben Vorgaben bereits vorab zum Tragen und werden auch durch die bei der Stadt Frankfurt angesiedelte Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde beispielsweise bei konkreten Bauanfragen stringent umgesetzt. Derweil erfolgt bei den seitens der Stadt Frankfurt verfolgten Planungen zur Bebauung im Einzugsgebiet des WW Praunheim II ebenfalls eine umfassende Berücksichtigung aller Anforderungen zum Grundwasserschutz und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Zu 2: Nein. Zu 3: Entgegen früherer Überlegungen ist es vor allem die Dynamik der an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelten Zunahme des Trinkwasserbedarfs in Frankfurt wie im Ballungsraum insgesamt, die den Betrieb der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage des WW Praunheim II zukünftig unverzichtbar macht. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u.a. in der "Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) zum Ausdruck. Die versorgungstechnischen Notwendigkeiten und die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren bei der Entscheidung zur weiteren Nutzung des Wasserwerks Praunheim II als Trinkwasserversorgungsanlage maßgeblich. Es gibt keine Überlegungen zu alternativen Nutzungszwecken der Gewinnungsanlagen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1187

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