Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2019, ST 1106 Betreff: Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet
Praunheim Zu 1: Hessenwasser als Anlagenbetreiber verfolgt das Ziel,
das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet
zu sichern. Die Durchführung des formellen Verfahrens zur Festsetzung eines
Wasserschutzgebietes (WSG) obliegt gemäß Hessischem Wassergesetz der Oberen
Wasserbehörde. Aussagen und Einschätzungen zur Ausweisung des
Wasserschutzgebietes können daher nur vom Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Dezernat IV/F 41.1, getroffen
werden. Obgleich das Einzugsgebiet des
Wasserwerks (WW) Praunheim II formal noch nicht durch eine gültige
WSG-Verordnung gesichert ist, wird dennoch im Vollzug der Status eines im
WSG-Verfahren befindlichen Einzugsgebiets berücksichtigt. Das heißt, es kommen
im Grundsatz dieselben Vorgaben bereits vorab zum Tragen und werden auch durch
die bei der Stadt Frankfurt angesiedelte Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
beispielsweise bei konkreten Bauanfragen stringent umgesetzt. Derweil erfolgt
bei den seitens der Stadt Frankfurt verfolgten Planungen zur Bebauung im
Einzugsgebiet des WW Praunheim II ebenfalls eine umfassende Berücksichtigung
aller Anforderungen zum Grundwasserschutz und zur Sicherung der
Trinkwasserversorgung. Zu 2: Nein. Zu 3: Entgegen früherer Überlegungen ist es vor allem die
Dynamik der an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelten Zunahme des
Trinkwasserbedarfs in Frankfurt wie im Ballungsraum insgesamt, die den Betrieb
der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage des WW Praunheim II zukünftig
unverzichtbar macht. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u.a. in der
"Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und
Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM)
zum Ausdruck. Die versorgungstechnischen Notwendigkeiten und die
wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren bei der Entscheidung zur
weiteren Nutzung des Wasserwerks Praunheim II als Trinkwasserversorgungsanlage
maßgeblich. Es gibt keine Überlegungen zu alternativen Nutzungszwecken der
Gewinnungsanlagen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.02.2019, V
1187