Quartierserneuerung Römerstadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2019, ST 1165 Betreff: Quartierserneuerung Römerstadt
Die in der Presse angekündigte Quartierserneuerung der
Römerstadt bezieht sich auf die Bewerbung der Stadt Frankfurt am Main im
Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2018/2019. Der Projektantrag
"Lokale Baukultur bewahren: Das Neue Frankfurt" zielte u.a. auf die Erneuerung
und Entwicklung des baukulturellen und wohnbaulichen Erbes in den Siedlungen
des Neuen Frankfurts. Der Antrag sieht in den Siedlungen Römerstadt,
Riederwald-Ost sowie die Heimatsiedlung Modernisierungen der Gebäude sowie die
Wiederherstellung der siedlungstypischen Freiräume sowie deren Anpassung an
heutige Bedürfnisse vor. Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen sollen in
einen intensiven Beteiligungsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort
eingebettet werden. Ziel ist es in diesen Siedlungen, neben der
denkmalgerechten Anpassung der Gebäude und Freiflächen an den aktuellen Stand
der Technik und zeitgemäße Nutzungsansprüche insbesondere auch den
Bewohnerinnen und Bewohnern die Ideen des Neuen Frankfurt zu vermitteln.
Die Ergebnisse aus der Planung und
Umsetzung in diesen Siedlungen sollen in angepasster Form auch auf die übrigen
Siedlungen der Frankfurter Moderne angewendet werden. Mit der Bekanntgabe der Förderprojekte im April 2019
wurde der Magistrat vom zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung in einer zweiten Bewerbungsphase zur Erarbeitung eines
Zuwendungsantrages aufgefordert. Hierin werden nun weitere Details zu den
geplanten Projekten, deren Inhalten und Organisation, beschrieben werden. Bei
erfolgreicher Beantragung werden für die beantragten Projekte bis 2023
Fördergelder zusammen mit städtischen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Aufgrund der Kürze des in Aussicht stehenden
Förderungszeitraums wird eine umfassende und integrierte Betrachtung der
Siedlungen, vergleichbar mit den Programmen Städtebauförderung, wie der
Sozialen Stadt oder des Stadtumbaus, nicht erfolgen können. Die bisherigen Projektskizzen fokussieren sich, wie
beschrieben, auf die Sanierung und Modernisierung des baulichen Bestandes und
der Freiflächen inklusive der Straßenräume in den Siedlungen. Hierbei wird auch
die Entwicklung zeitgemäßer Lösungen für den Fußverkehr, den Radverkehr und den
ruhenden Verkehr Berücksichtigung finden. Insbesondere im Rahmen der
Gebäudemodernisierung wird auch die spezifische Lärmdisposition einzelner
Gebäude bei der Wahl beispielsweise der Fenster eine Rolle spielen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4327