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Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo 30-Zone

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2009, ST 1102 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo 30-Zone Die Elsterstraße befand sich in den vergangenen Jahren nicht mehr im Messprogramm für Geschwindigkeitsmessungen. Die aufgrund der Anregung durchgeführten Messungen am 04.05.2009 und am 18.05.2009 zeigen ein geringes Verkehrsaufkommen, wobei die Geschwindigkeitsmessungen folgendes Ergebnis hatten: Bei der Messung am 04.05.2009, in der Zeit von 19:05 bis 19:55 Uhr passierten lediglich zehn Fahrzeuge die Mess-Stelle, es wurden zwei gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgestellt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 41 km/h. Bei der Messung am 18.05.2009, in der Zeit von 13:20 bis 14:05 Uhr wurden 17 Fahrzeuge registriert, es wurden vier gebührenpflichtige Verwarnung wegen Überschreitens der zulässigen Geschwindigkeit ausgestellt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 53 km/h. Um konkrete Aussagen über das Fahrverhalten in der Elsterstraße treffen zu können, wurde Anfang Juli 2009 eine Langzeitmessung mit dem ViaCount-Gerät in Höhe des Kindergartens über eine Woche durchgeführt. Nach den Sommerferien werden die gewonnenen Messdaten ausgewertet. Anhand der Ergebnisse kann ersehen werden, ob zur Einhaltung der Fahrgeschwindigkeiten straßenverkehrstechnische Maßnahmen in diesem Verkehrsabschnitt vorzusehen sind. Sollte dies der Fall sein, werden die beabsichtigten Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3160 Antrag vom 07.11.2019, OF 1164/6 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5434