Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo 30-Zone
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2009, ST 1102 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße;
Durchsetzung der Tempo 30-Zone Die Elsterstraße befand sich in den vergangenen Jahren nicht
mehr im Messprogramm für Geschwindigkeitsmessungen. Die aufgrund der Anregung durchgeführten Messungen am
04.05.2009 und am 18.05.2009 zeigen ein geringes Verkehrsaufkommen, wobei die
Geschwindigkeitsmessungen folgendes Ergebnis hatten: Bei der Messung am 04.05.2009, in der Zeit von 19:05 bis
19:55 Uhr passierten lediglich zehn Fahrzeuge die Mess-Stelle, es wurden zwei
gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
ausgestellt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 41 km/h. Bei der Messung am 18.05.2009, in der Zeit von 13:20 bis
14:05 Uhr wurden 17 Fahrzeuge registriert, es wurden vier gebührenpflichtige
Verwarnung wegen Überschreitens der zulässigen Geschwindigkeit ausgestellt. Die
gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 53 km/h. Um konkrete Aussagen über das Fahrverhalten in der
Elsterstraße treffen zu können, wurde Anfang Juli 2009 eine Langzeitmessung mit dem
ViaCount-Gerät in Höhe des Kindergartens über eine Woche durchgeführt. Nach den Sommerferien
werden die gewonnenen Messdaten ausgewertet. Anhand der Ergebnisse kann ersehen
werden, ob zur Einhaltung der Fahrgeschwindigkeiten straßenverkehrstechnische
Maßnahmen in diesem Verkehrsabschnitt vorzusehen sind. Sollte dies der Fall
sein, werden die beabsichtigten Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abgestimmt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2009, OM 3160
Antrag vom
07.11.2019, OF
1164/6
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5434