a) Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach b) Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 109
Betreff: a) Begehung des Restaurants im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach b) Renovierung Gastronomie Bürgerhaus Nieder-Erlenbach In Erledigung der o. g. Anregungen des Ortsbeirates 13 nimmt die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) wie folgt Stellung: Am 24.10.2018 fand mit Vertretern des Ortsbeirates unter Führung des Ortsvorstehers eine Begehung der Räumlichkeiten im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach statt. Dabei wurden den Vertretern des Ortsbeirates im Rahmen der Begehung die Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten erläutert, die notwendig wären, um eine Wiedervermietung gewährleisten zu können. Den Ortsbeiratsmitgliedern konnte eindrücklich dargelegt werden, dass eine Sanierung der Räumlichkeiten mit einem Aufwand von ca. 500.000,00 EUR in keinem Verhältnis zu einem möglichen Ertrag aus der Vermietung steht. Insbesondere wurde nochmals dargelegt, dass auch nach Auszug des bisherigen Betreibers keinerlei Interessenten gefunden werden konnten, die auch nur ansatzweise Interesse am Betrieb eines Gastronomiebetriebes gehabt hätten. Den Ortsbeiratsmitgliedern wurde vielmehr vorgeschlagen, einen Teil des ehemaligen Gastronomiebereiches so umzugestalten, dass durch Einbau einer Cateringküche Teilbereiche des ehemaligen Restaurantraumes angemietet und von Vereinen oder sonstigen Interessenten genutzt werden können. Die übrigen Räumlichkeiten, insbesondere der ehemalige Küchenbereich sollen zu neuen Räumen umgebaut werden, die dann von Vereinen oder sonstigen Personen angemietet werden können. Der Ortsbeirat will sich mit Vertretern der ortsansässigen Vereine ins Benehmen setzen, um zu erfragen, welcher Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten besteht. Sodann wird wiederum ein Gespräch zwischen Vertretern des Ortsbeirates und der ABG geführt werden. Es bestand Konsens darüber, dass im Hinblick auf die eindrücklich dargelegten Zustände in den Räumlichkeiten und die damit verbundenen Kosten ein vollwertiger Restaurantbetrieb nicht mehr darstellbar ist.