Zeilsheim: Gibt es Bedarf für weitere Kleingärten im Frankfurter Westen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- In Ortsrandlage um Sossenheim gibt es noch größere ausgewiesene Kleingartenerweiterungsflächen. Die Entwicklung dieser Flächen wird vom Magistrat nicht angestrebt, da sie innerhalb des allgemeinen Sicherheitsabstands zum Industriepark Höchst liegen. Eine Neuplanung von Gärten würde der zu Grunde liegenden Seveso III-Richtlinie widersprechen. Zu
- Die Stadtteile Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen im Frankfurter Westen werden im Kleingartenentwicklungskonzept als unterversorgt bewertet. Auf Grund der Sozialstruktur und der zukünftig absehbaren Wohnungsbauentwicklung ist mit einem steigenden Bedarf an Kleingärten zu rechnen. Die in Frankfurt am Main hohe Nachfrage nach Kleingärten ist durch die Covid-19-Pandemie noch gestiegen. Die Stadtteile Höchst und Sossenheim werden als ausreichend versorgt eingestuft. Für eine Mitversorgung der westlich angrenzenden Stadtteile eignen sich nur die Stadtorte in Höchst, da nur hier eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben ist. Insbesondere von Zeilsheim aus sind lange Wege erforderlich. Zu
- Die zusätzliche Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen ist wünschenswert. Insbesondere zwischen Unterliederbach und Zeilsheim, z.B. angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle 1983 Zeilsheim e.V., sind geeignete Standorte vorhanden. Der Bereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet, ist gut mit Kalt- und Frischluft versorgt und weniger mit Lärm belastet, als die vorhandenen Kleingartenstandorte an der Autobahn und den Gleisanlagen. Westlich von Zeilsheim ist die Planung von Kleingartenentwicklungsflächen nur sehr begrenzt möglich, da sich die überwiegenden Flächen im Landschaftsschutzgebiet Zone II befinden, in dem keine Kleingartenanlagen zulässig sind. Das Grundstück der Lang-Mai Kleingarten Stiftung südlich von Zeilsheim (Gemarkung Zeilsheim, Flur 8, Flurstück 31) ist für 10-15 Kleingärten geeignet. Es grenzt an bestehende Gärten an. Da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet Zone I liegt, ist für alle Maßnahmen zur Umsetzung einer Kleingartenanlage eine Naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Bei der Planung von Kleingärten sind der vorhandene Baumbestand und ein extensiv genutzter Gewässerrandsteifen zum Welschgraben zu berücksichtigen. Die Auswirkungen der oberirdischen Stromleitung auf die Planung und Aspekte der Erschließung sind zu prüfen.