Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wie soll das Kleingartenwesen im Frankfurter Westen entwickelt werden?

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das in der Erarbeitung befindliche Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) fertigzustellen und dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie geht es weiter mit der Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim, z.B. angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle 1983 Zeilsheim e.V.?
  2. Welche zusätzlichen Kleingartenentwicklungsflächen sind im Frankfurter Westen vorgesehen, um der großen Nachfrage nach Schrebergärten zu begegnen?
  3. Welche Kriterien für potenzielle Kleingartenanlagen wurden festgelegt?

Begründung

Kleingartenanlagen bieten insbesondere jenen Menschen einen Platz zur Naherholung und zum Anbau von Obst und Gemüse zur Selbstversorgung, die nicht über einen eigenen Garten an ihrer Wohnung verfügen. Sie bieten Abwechslung zum Alltag, schaffen Raum für Bewegung und bieten Familien die Möglichkeit, Kinder im Umgang mit der Natur zu schulen. Die Nachfrage nach Kleingärten, Freizeitgärten und Gemeinschaftsgärten ist hoch, übersteigt das Angebot an freien Gärten erheblich und durch die Covid-19-Pandemie noch gestiegen. In seiner Stellungnahme vom 17.05.2021, ST 1098 hat der Magistrat selbst bestätigt, dass im Frankfurter Westen insbesondere die Stadtteile Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen als unterversorgt bewertet. Auf Grund der Sozialstruktur und der zukünftig absehbaren Wohnungsbauentwicklung sei mit einem steigenden Bedarf an Kleingärten zu rechnen. Die zusätzliche Ausweisung von Kleingartenentwicklungsflächen sei wünschenswert. Als geeignete Standorte wurden beispielhaft wurden Flächen zwischen Unterliederbach und Zeilsheim (angrenzend an die bestehende Anlage des KGV Idylle 1983 Zeilsheim e.V.) genannt. Leider wurde hier aber keine Perspektive aufgezeigt, wie es nun mit der Ausweisung neuer Flächen vorangeht. Der vom R.V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein - Main e.V. vorgeschlagene Fläche zur Ausweisung neuer Kleingärten wurde nun abgelehnt, da die Fläche in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes liege. Der Presse war zu entnehmen: "Gemeinsam mit dem Regionalverband sei jedoch vereinbart worden, dass die verwilderte Fläche in eine Streuobstwiese umgewandelt werden darf. Das wollen die Kleingärtnerinnen und Gärtner bis Herbst umsetzen; gerodet haben sie bereits." (FNP, 02.02.2022) Bei der Umsetzung sollte der Verein entsprechend unterstützt werden.