Nutzung öffentlicher Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1094 Betreff: Nutzung öffentlicher Grünflächen als
Wildwiesen für Bienen Das Grünflächenamt verfolgt seit
2013 verstärkt und systematisch das Ziel, die Artenvielfalt in öffentlichen
Grünanlagen und Parks zu steigern. Ausgehend von einem Wiesenbestand von ca.
300 ha im Jahr 2013 konnte dieser Bestand bereits auf 394 ha Fläche im Jahr
2018 gesteigert werden. Die Stadtwiesen machen damit bereits mehr als ein
Viertel des öffentlichen Grüns aus, die Wiesen der kommunalen Friedhöfe und des
Stadtwalds nicht mitgerechnet. Der Magistrat begrüßt daher den Vorschlag des
Ortsbeirats. Tatsächlich ist es ämterübergreifend (Grünflächenamt,
Stadtentwässerung, Umweltamt) bereits abgestimmt, noch in diesem Frühjahr
zusätzliche 5.000 m2 Wiesenfläche entlang des Erlenbachs zu entwickeln.
Insbesondere die Flächen und Uferbereiche im Freizeitpark bieten Potenzial für
eine naturnahe Pflege. Die Umwandlung der Pflege von einem Vielschnittrasen in
eine zweischürige Mahd ist bereits veranlasst. In Nieder-Erlenbach stehen im bebauten Bereich nur
wenige öffentliche Grünflächen zur Verfügung. Aufgrund ihrer Lage und Größe
sowie der dort etablierten Nutzungseinschränkungen - wie z. B. Liege- und
Spielfläche, Sichtdreieck im Straßenbereich - sind außer den oben genannten
Bereichen entlang des Erlenbachs nur noch wenige Flächen für eine künftige
Umwandlung zu einer Wiese geeignet. Durch die Umwandlung von Flächen mit Vielschnittrasen
in Wiesen entsteht zwar ein ökologischer Vorteil, jedoch keine erhebliche
Kostenreduzierung. Der Kostenunterschied zwischen intensiver Rasenpflege und
extensiver Wiesenmahd ist als gering einzustufen. Es werden zwar Mahdgänge
eingespart, auf Pflegemaßnahmen kann aber dennoch nicht verzichtet werden. Je
nach Standort müssen z. B. einwachsende Gehölze entfernt, der Ausbreitungsdrang
invasiver Arten minimiert, das Mahdgut abgefahren oder einzelne Stellen ganz
neu angelegt werden. Um den Erhalt der Wiesen sicher zu stellen, ist eine
ständige Beobachtung und Lenkung der Entwicklung notwendig. In der Durchführung
priorisiert das Grünflächenamt bei der Umwandlung von Flächen die Reduzierung
der Mahdfolge, meist auf eine zweischürige Mahd. Erfahrungsgemäß ist das
Samenpotenzial im Boden sehr hoch, so dass aufwändige Maßnahmen wie
Bodenaustausch und -bearbeitung und die Verwendung spezieller Saatmischungen
nicht notwendig sind. Der Wiese muss dann Zeit zur Entwicklung eingeräumt
werden. Ggf. kann dann durch aufwändigere Maßnahmen (Streifensaat,
Initialpflanzung etc.) nachgesteuert werden. Der Magistrat begrüßt jede private Initiative, die
der Steigerung der Biodiversität dient. Für die Beschaffung und die Ausgabe von
Saatgut an Privathaushalte stehen allerdings keine finanziellen und personellen
Kapazitäten zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2019, OM 4286