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Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat sieht derzeit keine Möglichkeit, der Anregung bezüglich "reduzierte Einzäunung der Hundewiese" zu entsprechen. Die Bereitstellung einer Hundeauslauffläche entbindet den jeweiligen Hundehalter bzw. die jeweilige aufsichtsführende Person nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Außerdem dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen und Straßen, Wege und Spielplätze nebeneinander liegen. Aus vorgenannten Gründen ist eine Einzäunung von Hundeauslaufflächen nicht erforderlich, insbesondere auch im Hinblick auf die Kosten für solche Maßnahmen. Eine fachgerechte Neuansaat der Fläche ist nur mit einer zwei- bis dreimonatigen Sperrung zu erreichen. Dies wurde letztmalig vor 4 Jahren versucht mit dem Ergebnis, dass die Absperrvorrichtungen ignoriert und die Neuansaat innerhalb kürzester Zeit nicht mehr existent war. Um Radfahrerinnen und Radfahrern zukünftig an der illegalen und vor allem zu schnellen und damit rücksichtslosen Querung der Fläche zu hindern, werden am Ende des Radweges - auf der Hundewiese - zwei Drängelgitter eingebaut. Auch dem Wunsch nach einer weiteren Bank wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670