Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im
oberen Günthersburgpark Der Magistrat sieht derzeit keine
Möglichkeit, der Anregung bezüglich "reduzierte Einzäunung der Hundewiese" zu
entsprechen.
Die Bereitstellung einer
Hundeauslauffläche entbindet den jeweiligen Hundehalter bzw. die jeweilige
aufsichtsführende Person nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren
gegenüber anderen Nutzerinnen und Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Außerdem
dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im
Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf
und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das
Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und
funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen
Hundeauslaufflächen und Straßen, Wege und Spielplätze nebeneinander liegen.
Aus vorgenannten Gründen ist eine Einzäunung von
Hundeauslaufflächen nicht erforderlich, insbesondere auch im Hinblick auf die
Kosten für solche Maßnahmen. Eine fachgerechte Neuansaat der Fläche ist nur mit
einer zwei- bis dreimonatigen Sperrung zu erreichen. Dies wurde letztmalig vor
4 Jahren versucht mit dem Ergebnis, dass die Absperrvorrichtungen ignoriert und
die Neuansaat innerhalb kürzester Zeit nicht mehr existent war. Um Radfahrerinnen und Radfahrern zukünftig an der
illegalen und vor allem zu schnellen und damit rücksichtslosen Querung der
Fläche zu hindern, werden am Ende des Radweges - auf der Hundewiese - zwei
Drängelgitter eingebaut. Auch dem Wunsch nach einer weiteren Bank wird
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346
Antrag vom
10.09.2020, OF
939/3
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670