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Quartiersgaragen für die Siedlungen in Sossenheim einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1091 Betreff: Quartiersgaragen für die Siedlungen in Sossenheim einrichten In der o. g. Anregung wird der Magistrat aufgefordert, die Quartiersgaragen in Sossenheim einzurichten. Zu 1) Die Erfahrungen zeigen, dass Quartiersgaragen nur unter günstigen Randbedingungen (z.B. Tiefgarage unter dem ehemaligen Schulhof der Glauburgschule) erfolgreich betrieben werden können. Für die Siedlungen in Sossenheim bewertet der Magistrat die Chancen für einen erfolgreichen Betrieb eher skeptisch. Solange es in dem Quartier nicht bewirtschafteten Parkraum gibt, sind die Rahmenbedingungen für eine Quartiersgarage ungünstig. Zu 2 und 3) Für Quartiersgaragen müssen geeignete öffentliche Flächen zur Verfügung stehen. Derzeit sind keine entsprechenden Flächen bekannt. Der Stadtteil Sossenheim wurde Ende 2017 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogramms wird zunächst ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet erstellt. Ein zu bearbeitendes Handlungsfeld des ISEK umfasst das Thema Verkehr. In diesem Zuge werden unter anderem die Situation des ruhenden und fließenden Verkehrs im gesamten Fördergebiet untersucht und verschiedene Maßnahmen zu deren Verbesserung geprüft werden. Das ISEK soll von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden und wird dem Ortsbeirat in diesem Zuge zugehen. Zu 4) Nicht nur der Bau, auch der Betrieb von Quartiersgaragen verursacht Kosten, die nicht von der Allgemeinheit oder dem Betreiber getragen werden können. Der Magistrat geht davon aus, dass Stellplätze nur kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden können. Zu 5) Grundsätzlich kann der Bau von Quartiersgaragen aus Stellplatzablösemitteln gefördert werden; die Voraussetzungen ergeben sich aus der Hessischen Bauordnung (HBO). Die Novellierung der HBO Ende 2010 hatte aber die Folge, dass im Vergleich zu den Vorjahren erheblich geringere Einnahmen aus der Stellplatzablöse zu verzeichnen sind. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind zum größten Teil zur Finanzierung bereits zugesagter Vorhaben gebunden. Nach derzeitiger finanzieller Situation besteht daher nur wenig Spielraum zur Förderung neuer Projekte. Zu 6) Die Schaffung von Ladestelleninfrastruktur (LIS) in Parkhäusern und Quartiersgaragen ist der Errichtung von LIS im öffentlichen Straßenraum aufgrund der hohen Flächenkonkurrenzen vorzuziehen. Bei Neubaumaßnahmen sollten entsprechende Ladepunkte daher vorgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 779 Antrag vom 03.02.2020, OF 1236/6