Quartiersgaragen für die Siedlungen in Sossenheim einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1091 Betreff: Quartiersgaragen für die Siedlungen in
Sossenheim einrichten In der o. g. Anregung wird der
Magistrat aufgefordert, die Quartiersgaragen in Sossenheim
einzurichten.
Zu 1) Die Erfahrungen zeigen, dass Quartiersgaragen nur
unter günstigen Randbedingungen (z.B. Tiefgarage unter dem ehemaligen Schulhof
der Glauburgschule) erfolgreich betrieben werden können. Für die Siedlungen in
Sossenheim bewertet der Magistrat die Chancen für einen erfolgreichen Betrieb
eher skeptisch. Solange es in dem Quartier nicht bewirtschafteten Parkraum
gibt, sind die Rahmenbedingungen für eine Quartiersgarage ungünstig. Zu 2 und 3) Für Quartiersgaragen müssen geeignete öffentliche
Flächen zur Verfügung stehen. Derzeit sind keine entsprechenden Flächen
bekannt. Der Stadtteil
Sossenheim wurde Ende 2017 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Soziale
Stadt" aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogramms wird zunächst ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Fördergebiet
erstellt. Ein zu bearbeitendes Handlungsfeld des ISEK umfasst das Thema
Verkehr. In diesem Zuge werden unter anderem die Situation des ruhenden und
fließenden Verkehrs im gesamten Fördergebiet untersucht und verschiedene
Maßnahmen zu deren Verbesserung geprüft werden. Das ISEK soll von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden und wird dem Ortsbeirat in
diesem Zuge zugehen. Zu 4) Nicht nur der Bau, auch der Betrieb von
Quartiersgaragen verursacht Kosten, die nicht von der Allgemeinheit oder dem
Betreiber getragen werden können. Der Magistrat geht davon aus, dass
Stellplätze nur kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden können. Zu 5) Grundsätzlich kann der Bau von Quartiersgaragen aus
Stellplatzablösemitteln gefördert werden; die Voraussetzungen ergeben sich aus
der Hessischen Bauordnung (HBO). Die Novellierung der HBO Ende 2010 hatte aber
die Folge, dass im Vergleich zu den Vorjahren erheblich geringere Einnahmen aus
der Stellplatzablöse zu verzeichnen sind. Die zur Verfügung stehenden Mittel
sind zum größten Teil zur Finanzierung bereits zugesagter Vorhaben gebunden.
Nach derzeitiger finanzieller Situation besteht daher nur wenig Spielraum zur
Förderung neuer Projekte. Zu 6) Die Schaffung von Ladestelleninfrastruktur (LIS) in
Parkhäusern und Quartiersgaragen ist der Errichtung von LIS im öffentlichen
Straßenraum aufgrund der hohen Flächenkonkurrenzen vorzuziehen. Bei
Neubaumaßnahmen sollten entsprechende Ladepunkte daher vorgesehen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.03.2018, V 779
Antrag vom
03.02.2020, OF
1236/6