Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen
Stellungnahme des Magistrats
Im Zuge der Sanierung wurde das Parken geordnet, so dass nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt werden darf. Zusätzliche Stellplätze für kurzzeitiges Halten mit Markierungen auf der Fahrbahn sind nicht sinnvoll, da die Fahrbahn vergleichsweise schmal ist und der Busverkehr störungsfrei verkehren muss. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass diese Stellplätze nicht nur kurzzeitig, sondern dauerhaft genutzt werden. Die bisher verfügten Beschilderungs- und Markierungsarbeiten wurden vor Ort umgesetzt, einschließlich einer neuen Tempo 30-Markierung in Höhe der Haus-Nr. 18f. Weitere Fahrbahnmarkierungen und zusätzliche Beschilderungen werden nicht angebracht. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo sie zwingend notwendig sind. Dies ist hier objektiv nicht der Fall. Die regelmäßigen Messungen der Städtischen Verkehrspolizei seit Verkehrsfreigabe zeigen objektiv ein gänzlich anderes Bild als die vorgetragenen Wahrnehmungen. Das für die Straße vorgesehene und angeordnete Geschwindigkeitsniveau wird grundsätzlich eingehalten, die Überschreitungsquote ist signifikant niedriger als der städtische Durchschnitt. Seit der Eröffnung am 14.09.2024 führt die Städtische Verkehrspolizei mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt wurden bei 19 Kontrollen 9.295 Fahrzeuge erfasst, 335 Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 3,6 % und ist damit unauffällig. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung dieser Standorte erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Um Geschwindigkeitskontrollen über mehrere Tage vorzunehmen, ist der Einsatz des Enforcement-Trailers notwendig, aber das Messgerät konnte aufgrund anderer Prioritäten noch nicht angebracht werden. Die Landespolizei erhält eine Durchschrift dieser Stellungnahme.