Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2014, ST 1090 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit
von Wohnen und Sport sicherstellen In Kooperation mit dem Sportclub
SC 1880 wurde der Sportlärm, der von der Sportanlage ausgeht untersucht. Im
Ergebnis ist festzuhalten, dass bei Berücksichtigung der bestehenden
Verhältnisse die Sportlärmimmissionen für den überwiegenden Teil des Areals des
ehemaligen Landes- und
Sozialgerichtes nicht relevant sind. Die Areale, die geringfügige
Überschreitungen der Immissionsrichtwerte erwarten lassen, können durch
entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel,
Grundrissorientierung der Wohnungen, geschlossene Fassaden oder ähnliches
geschützt werden. Hierüber ist im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden.
Wir verweisen hierzu auf die
Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256, zur Anregung des
Ortsbeirates vom 07.11.2013, OM 2668. Das vorgeschlagene Abrücken der Wohnbebauung
und die damit verbundene Aufgabe bzw. Verkleinerung von potenziellen Flächen
für den Wohnungsbau ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung (siehe Aufstellungsbeschluss vom 31.05.2012) nicht
sinnvoll: "Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück
der ehemaligen Oberfinanzdirektion einen Standort für eine Hochschule mit den
zugehörigen Einrichtungen zu entwickeln. Für die westlich anschließenden Grundstücke sind die
planerischen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem
hohen Anteil von Wohnnutzungen zu schaffen...." Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3200