Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1090 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen In Kooperation mit dem Sportclub SC 1880 wurde der Sportlärm, der von der Sportanlage ausgeht untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse die Sportlärmimmissionen für den überwiegenden Teil des Areals des ehemaligen Landes- und Sozialgerichtes nicht relevant sind. Die Areale, die geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte erwarten lassen, können durch entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel, Grundrissorientierung der Wohnungen, geschlossene Fassaden oder ähnliches geschützt werden. Hierüber ist im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256, zur Anregung des Ortsbeirates vom 07.11.2013, OM 2668. Das vorgeschlagene Abrücken der Wohnbebauung und die damit verbundene Aufgabe bzw. Verkleinerung von potenziellen Flächen für den Wohnungsbau ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (siehe Aufstellungsbeschluss vom 31.05.2012) nicht sinnvoll: "Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion einen Standort für eine Hochschule mit den zugehörigen Einrichtungen zu entwickeln. Für die westlich anschließenden Grundstücke sind die planerischen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Anteil von Wohnnutzungen zu schaffen...." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3200

Verknüpfte Vorlagen